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Verkehrsunfall - Betriebsunfall


| 16.07.2005 09:03 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erlitt vor Jahren einen folgenschweren, unverschuldeten Verkehrsunfall.
Bin seit längerem BU und EU, und erhalte verschiedene Renten.
BU-Rente aus der Privatversicherung, EU-Rente von der BfA,
BG-Rente und eine Betriebsrente.
Möchte einen Lohnausgleich bei der gegnerischen Versicherung fordern.
Frage: Welche der o.g. Renten werden dafür mit angerechnet und wie sieht es mit einem Haushaltsführungsschaden aus?
Für die Beantwortung meiner Frage danke ich im voraus.
MfG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Verkehrsunfall
16.07.2005 | 09:11

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1115 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

hier haben Sie das Problem, dass die gegenerische Haftpflichtversicherung ALLE Leistungen, die Sie aus Anlass des Verkehrsunfalles erhalten in Anrechnung bringen wird.

Dieses sind die Regeln der sogenannten Vorteilsausgleichung, wonach ein Geschädigter sich alle Vorteile, die er anlässlich des Schadensfalles erzielt, zurechnen lassen muss.


Der Haushaltsführungsschaden kann geltend gemacht werden, wenn Sie nachweisen können, dass dieser Schaden unfallbedingt entstanden ist. Sie müssen also nun aufführen (und notfalls belegen), wie sich die Situation vor und nach dem Unfall darstellt. Machen Sie also zur Not eine Aufstellung, welche Arbeiten Sie nun von Dritten ausführen lassen müssen (ev. Gartenarbeit nicht vergessen) und welche Aufwendungen Sie haben.

Da Sie aber schreiben, dass der Unfall vor Jahren war, sollten Sie auch an die Verjährung denken, die nach drei Jahren eintreten kann, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen. Das kann so hier im Forum nicht abschließend geprüft werden.

Hier wird es sich also für Sie sicherlich lohnen, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, um alle Einzelheiten in einer persönlichen Beratung (die dieses Forum nicht ersetzen kann) zu klären.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Nachfrage vom Fragesteller 16.07.2005 | 09:28

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Wenn nun auch die private Versicherung mit eingerechnet werden muß,womit ich keinesfalls gerechnet habe,wie sieht es mit der Anpassung der Rentenversicherung aus? Bin 60 Jahre alt.
MfG

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 16.07.2005 | 18:39

Bezüglich der privaten Versicherung habe ich mich ev. unklar ausgedrückt. Sollte es dort zu einem Missverständnis gekommen sein, bitte ich dieses zu entschuldigen; eine Nachfrage über die email ist also noch zusätzlich möglich.

Die von Ihnen abgeschlossene private Versicherung wird nicht angerechnet, da diese den Schädiger nicht entlasten soll, sondern allein Ihnen zugute kommt.

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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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