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Frage geschrieben am 22.11.2011 20:27:45

Verkehrsrecht

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 48,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 684
Ich habe meinen Führerschein wegen Alkohol verloren.
Nach abgelaufener Zeit, wurde mir vom LRA eine MPU auferlegt, diese war dann negativ.

In der Zwischenzeit wurde ich von meiner Firma in die Schweiz versetzt. Dies setzte voraus, dass ich mich in der Schweiz anmeldete und somit in Deutschland meinen Wohnsitz aufgab.

Jetzt entsteht aber das Problem, die Deutschen Behörden sagen sie seien jetzt für mich nicht mehr zuständig. Wie erlange ich jetzt aber meinen Führerschein, wenn ich bereit bin laut MPU die erfoderlichen Auflagen zu erfüllen.

Muss und/oder darf ich jetzt in der SChweiz den Führerschein neu machen????? Gilt dieser dann nur für die Schweiz??? ich möchte meine Fahrerlaubnis aber auf jedenfall für D wieder erhalten.


Antwort geschrieben am 22.11.2011 21:13:17
Rechtsanwältin Simone Sperling
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Wenn Sie in der Schweiz Ihren Wohnsitz haben, müssen und dürfen Sie in der Schweiz den die Fahrerlaubnis erwerben.

Wenn Sie diese dann in Deutschland umschreiben lassen, dann müssen in der Regel die Auflagen aus dem MPU Gutachten erfüllt werden.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..





Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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