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Frage geschrieben am 07.04.2011 01:52:19

Verkehrsrecht USA

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 777
Guten Tag, ich war im September 2010 in Los Angeles und habe ein paar Falschparkticket bekommen (1x55$, 1x 88$ wegen Falschparken und 1x 65$ wegen Straßenreinigung die ich behindert habe) ich habe sie nicht bezahlt. Der Wagen war gemietet und ich wohnte zu diesem Zeitpunkt bei Freunden. Ich habe bei der Autovermietung die Adresse der Freunde angegeben (die nach meiner Abreise einfach gesagt haben, dass ich das Land verlassen habe) und ich bin mir jetzt nicht ganz sicher was passiert wenn ich Ende April wieder nach Los Angeles fliege. Es klingt etwas merkwürdig, aber es kann ja sein, dass alles registriert wurde und ich am Flughafen gebeten werde erstmal die vollständige Summe zu zahlen (und viel mehr) oder mir wird sogar verboten einzureisen. Können Sie mir bitte sagen mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss und ob es ev. besser ist doch dort anzurufen, zu behaupten man habe es einfach vergessen und das Geld überweisen? Danke


Antwort geschrieben am 07.04.2011 02:20:43
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.

Grundsätzlich sollten Sie, wollen Sie sicher gehen, vor Ihrer nächsten Reise in die USA Ihre offenen Knöllchen begleichen.

Zwar werden insbesondere Parkknöllchen nicht zwingend gespeichert und sind insoweit nicht in jedem Fall nachvollziehbar. Gleichwohl besteht immer das Risiko, dass doch eine Speicherung erfolgt ist. Dies kann dann im mildesten Fall dazu führen, dass man Sie ohne sofortige Bezahlung nicht einreisen lässt. Im ungünstigsten Fall, Ihnen ist der Ermessensspielraum der Immigration-Officers sicher bekannt, kann dies sogar zur Verweigerung der Einreise führen.

Speeding-Tickets werden übrigens grundsätzlich nachvollziehbar gespeichert.

Bevor Sie zahlen sollten Sie jedoch überprüfen, ob nicht die Mietwagenfirma bereits das Inkasso via Kreditkarte durchgeführt hat. Auch dies wäre nicht unüblich, zumindest bei Parkverstößen.

Sobald die Kosten bezahlt sind, haben Sie bei der Einreise jedenfalls nichts mehr zu befürchten. Mit "offenen Rechnungen" gehen Sie zumindest ein gewisses Risiko ein.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt


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