Antwort geschrieben am 07.04.2011 02:20:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
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gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.
Grundsätzlich sollten Sie, wollen Sie sicher gehen, vor Ihrer nächsten Reise in die USA Ihre offenen Knöllchen begleichen.
Zwar werden insbesondere Parkknöllchen nicht zwingend gespeichert und sind insoweit nicht in jedem Fall nachvollziehbar. Gleichwohl besteht immer das Risiko, dass doch eine Speicherung erfolgt ist. Dies kann dann im mildesten Fall dazu führen, dass man Sie ohne sofortige Bezahlung nicht einreisen lässt. Im ungünstigsten Fall, Ihnen ist der Ermessensspielraum der Immigration-Officers sicher bekannt, kann dies sogar zur Verweigerung der Einreise führen.
Speeding-Tickets werden übrigens grundsätzlich nachvollziehbar gespeichert.
Bevor Sie zahlen sollten Sie jedoch überprüfen, ob nicht die Mietwagenfirma bereits das Inkasso via Kreditkarte durchgeführt hat. Auch dies wäre nicht unüblich, zumindest bei Parkverstößen.
Sobald die Kosten bezahlt sind, haben Sie bei der Einreise jedenfalls nichts mehr zu befürchten. Mit "offenen Rechnungen" gehen Sie zumindest ein gewisses Risiko ein.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
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