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Nachricht: Hallo zusammen, ich wurde am 25.07.2008 bei einer Verkehrskontrolle aufgeforder einen Drogenschnelltest zu machen. Die Urinprobe war Positiv auf THC. Daraufhin wurde mir eine Blutprobe entnommen.Das toxikologisch Gutachten vom 8.8.08 meiner Blutprobe kam zum Ergebniss das von einer Cannabis Aufnahme auszugehen ist. THC, wurde mit 1,2ng/ml und THC-COOH abbauprodukt von THC mit 34,7ng/ml festgestellt. Nun will die Führerscheinstelle das ich mich einen Fachärztliches Gutachten zur eignung zum fahren von Kraftfahrzeugen unterziehen soll (kein MPU).Was ich auch machen werde. Ich konsumiere auch seit diesen Vorfall vom 25.7.2008 nichts mehr werde ich auch nie wieder tun. Habe auch an diesem tag nichts konsumiert gehabt. Ich muss bis zum 30.10.2008 meine Einwilligungserklärung abgeben um das gutachten durchführe zu lassen.
meine Frage:
hab ich überhaupt die möglichkeit diesen Test zu bestehen ich konsumier seit diesen Vorfall nicht mehr?
wo ist es ratsam den Test zu machen Bayer-Badenwüttenberg?
bitte um schnelle antwort
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 24.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 24.10.2008 20:18:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Simone Sperling
Enderstr. 59, 01277 Dresden, Tel: 0351/2699394, Fax: 0351 2699395
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 245
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ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Wenn Sie nicht mehr konsumieren und vorher nicht übermäßig konsumiert haben, dann sehe ich gute Chancen für Sie, dass die Begutachtung positiv für Sie ausfällt.
Sollte Ihnen keine Arzt bekannt sein, welcher einen guten Ruf hat, so empfehle ich Ihnen die Begutachtung in Ihrem Wohnort bzw. in der näheren Umgebung durchführen zu lassen. Die Durchführung in einem anderen Ort bzw. weiter entfernten Wohnort könnte bei der Behörde Fragen aufkommen lassen.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel. für Rechtsberatung: 0 90 01277 59 1 (2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
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