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Frage geschrieben am 21.04.2011 21:34:28

Verkaufsrecht

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1061
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag

Ich würde gerne wissen ob man aus China vom Großhändler Ware für den gewerblichen Verkauf beziehen und diese weiterverkaufen darf, wenn keine Markenbezeichnung auf dem Artikel steht?
Natürlich ist mir klar das Plagiatverkauf verboten ist, daher meine Frage wie es sich verhält wenn keine Marke drauf steht?

Vielen Dank

S.


Antwort geschrieben am 21.04.2011 22:31:43
Rechtsanwalt Kamil Gwozdz
Elisabethstr. 42/43, 02826 Görlitz, Tel: +49 (0) 3581 389403, Fax: +49 (0) 3581 846680
Zivilrecht, Markenrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Recht anderer Staaten Polen
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Sehr geehrter Fragesteller,

selbstverständlich dürfen Sie Waren beziehen und weiterverkaufen, die keine gewerblichen Schutzrechte verletzen. Wenn die Artikel mit keinem Warenzeichen versehen sind, dann können sie auch keine Markenrechte verletzen.

Bedenken Sie aber bitte, dass auch andere Schutzrechte betroffen sein können, etwa Rechte an Geschmacksmustern (die äußere Erscheinungsform des Artikels). Tragen die Artikel keine Markenbezeichnung, sehen aber ansonsten aus wie Markenware, dann besteht die Gefahr, dass eine Geschmacksmusterverletzung vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Verkaufsrecht | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-04-22
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