Frage geschrieben am 27.11.2008 18:03:05
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Verkauf von Ware im Design "Ed Hardy"
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1661Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich habe einen PC zusammengebaut und das Gehäuse dazu im derzeit trendigen "Ed Hardy Style" lackiert - natürlich OHNE den Schriftzug von Ed Hardy und auch NICHT nach einer Vorlage des Künstlers, sondern einfach "frei Schnauze"...
Meine Frage nun:
wenn ich diesen PC jetzt verkaufen will (bspw. eBay), darf ich dann den Beschreibungstext "Pc im Ed Hardy Style" verwenden?
LG
fortunines
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 27.11.2008 18:29:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Malte Mörger, LL.M.
Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel: 0221-233240, Fax: 0221-233241
Internet und Computerrecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 44
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die Werbeaussage "PC im Ed Hardy Style" läuft Gefahr, soweit ein gewerbliches Handeln vorliegt, als unlautere Rufausbeutung im Sinne von § 15 Abs. 3 Markengesetz angegriffen zu werden.
Die Frage, ob dies einschlägig ist, kann möglicherweise im gerichtlichen Verfahren erst nach einer sachverständigen Beurteilung der Frage, ob es sich bei Ed Hardy um eine bekannte Marke handelt, durch den zuständigen Richter entschieden werden, so dass die Frage von mir hier nicht abschließend beurteilt werden kann.
Angesichts des Umstandes, dass der Importeur von Ed Hardy die Marken- und Urheberrechte derzeit aggressiv verteidigt würde ich Ihnen vorsorglich von der Verwendung des Kennzeichens abraten.
Ich hoffe, dass Ihre Frage hiermit beantwortet ist. Andernfalls benutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.11.2008 19:13:40
Hallo Herr Mörger und vielen Dank für die freundliche und kompetente Hilfe.
Wie sähe es aus, wenn ich NICHT den Namen Ed Hardy verwenden würde - weder im Titel noch in der Beschreibung - sondern vielmehr sogar darauf hinweise, dass das Design zwar "im Zahn der Zeit" ist, aber definitiv NICHTS mit der Marke Ed Hardy, bzw. mit Christian Audigier bzw. dessen Markenrechten zu tun hat - sondern bloß ebenfalls Totenköpfe, bestimmte Farben, Formen, whatever aufweist...?
Beste Grüße
Ines Zimmer
Hallo Herr Mörger und vielen Dank für die freundliche und kompetente Hilfe.
Wie sähe es aus, wenn ich NICHT den Namen Ed Hardy verwenden würde - weder im Titel noch in der Beschreibung - sondern vielmehr sogar darauf hinweise, dass das Design zwar "im Zahn der Zeit" ist, aber definitiv NICHTS mit der Marke Ed Hardy, bzw. mit Christian Audigier bzw. dessen Markenrechten zu tun hat - sondern bloß ebenfalls Totenköpfe, bestimmte Farben, Formen, whatever aufweist...?
Beste Grüße
Ines Zimmer
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.11.2008 09:45:25
Sehr geehrte Fragestellerin,
für die Frage der Rufausbeutung ist es unerheblich, ob Sie angeben, ein Produkt sei im Ed-Hardy-Style oder ob Sie angeben, es handele sich gerade eben nicht um ein Ed-Hardy-Produkt. In beiden Fällen versuchen Sie, die interessierten Verkehrskreise mit der Marke auf Ihr Produkt aufmerksam zu machen. Das braucht der Markeninhaber nicht hinzunehmen.
MfG Mörger
Sehr geehrte Fragestellerin,
für die Frage der Rufausbeutung ist es unerheblich, ob Sie angeben, ein Produkt sei im Ed-Hardy-Style oder ob Sie angeben, es handele sich gerade eben nicht um ein Ed-Hardy-Produkt. In beiden Fällen versuchen Sie, die interessierten Verkehrskreise mit der Marke auf Ihr Produkt aufmerksam zu machen. Das braucht der Markeninhaber nicht hinzunehmen.
MfG Mörger
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