Frage geschrieben am 23.01.2010 16:18:32
Verkauf von Original Kraftfahrzeugteilen
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8591. Gibt es rechtliche Einschränkungen die diese Tätigkeit verwehren oder einschränken?
2. Dürfen Bildmaterialien des Herstellers zur Verdeutlichung der Originalwaren verwendet werden, wenn ein Hinweis in den AGB vorhanden ist, dass es sich hierbei um Fotos dieses Herstellers handelt und die Rechte bei dem Hersteller liegen?
3. Kann ein Hersteller die Tätigkeit des Anbieten und verkaufens verbiete?
Ich danke Ihnen im voraus für eine entsprechende Beantwortung und verbleibe
Hochachtungsvoll
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 23.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 23.01.2010 18:29:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191
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da es sich hierbei um ein Erstberatungsportal handelt, kann ich hier nur eine grobe Einschätzung liefern.
Zu Ihren Fragen:
1. Es gibt viele rechtliche Besonderheiten, die beim Verkauf im Internet beachtet werden müssen. Diese allgemein aufzuzählen macht wenig Sinn.
Ich würde Ihnen daher unbedingt raten, den Onlineauftritt - auch wegen der Gefahren von Abmahnungen - rechtlich überprüfen zu lassen. Hierauf ist unsere Kanzlei auch spezialisiert. Wir vertreten viele Onlineshops, Hersteller und Weiterverkäufer.
2. Prinzipiell dürfen Sie ohne die Einwilligung des Urhebers keine fremden Fotos verwenden. Ich würde daher kurz den Hersteller anschreiben und zunächst klären, wer der Urheber dieser Fotos ist - das muss nicht der Hersteller sein, sondern kann auch der Fotograf sein, der nur im Auftrage des Herstellers die Bilder gefertigt hat. Dann würde diesem das Urheberrecht zustehen. Sobald Sie hier das ok haben, können Sie die Bilder verwenden.
3. Bei dem Anbieten der Ware ist entscheidend, ob der Hersteller bei den Autoteilen den Weiterverkauf reglementiert hat. Es gibt durchaus Hersteller (eher im Bereich von Klamotten), die genau festlegen, wer die Ware verkaufen darf. Hier wären die AGBs des Herstellers zu prüfen.
Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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