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Verkauf von Möbel-Plagiaten bei eBay


25.12.2006 12:52 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Joachim




Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

habe vor einigen Wochen 2 Sessel (Nachbildungen vom Le Corbusier LC2 )im Ausland erworben. Diese möchte ich nicht mehr behalten und sie bei eBay verkaufen. Ist der Verkauf erlaubt? Soweit ich weiß ja aber trotzdem möchte ich mich erkundigen ob ich nicht die Gefahr eingehe, mich auf irgendwelche Weise strafbar zu machen. Viele Grüße Vogelneu
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 85 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Verkauf
25.12.2006 | 14:55

Antwort

von

Rechtsanwalt Christian Joachim
302 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich empfehle Ihnen die Stühle nicht zu verkaufen, wenn es sich um Plagiate handelt. Sie setzen sich hier der Gefahr markenrechtlicher oder urheberrechtlicher Ansprüche aus.

Sofern es sich im eine Marke handelt, kann diese dem Schutz des Markengesetzes unterliegen. Nach diesem ist es Dritten, die nicht Inhaber der Marke sind untersagt, diese im geschäftlichen Verkehr zu nutzen oder die Zeichen der Marke entsprechend zu verwenden (§ 14 Abs. 2 MarkenG)- wie zB. bei einem Verkauf.

Auch wenn Sie auf das Merkmal eines Plagiats hinweisen, können Sie die o.g. Rechtsgrundsätze nicht umgehen. Wenn Sie allerdings verkaufen ohne auf das Plagiat hinzuweisen, machen Sie sich sogar evtl. wegen Betrugs strafbar.

Einzig wenn die Zustimmung des Herstellers bzw. des Markeninhabers vorliegt, könnte man über einen Verkauf nachdenken.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben und wünsche Ihnen weiterhin erholsame Feiertage.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Christian Joachim
Kühlungsborn

302 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht