Ich bin ein Handler.Verkaufe Auto-Ersatzteile.
Wen ich Gebrauchte ersatzteile Verkaufe von Händler an Händler mus ich eine Garantie leisten und wen muss ich einbaukosten zurick erstaten und wie ist das wen ich an Priwat Verkaufe mus ich auch die einbaukosten zurick erstaten.
MfG
Antwort geschrieben am 06.01.2011 13:27:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Daimler-Benz-Str. 5, 36039 Fulda, Tel: 0661 9625358, Fax: 0661 9625318
Baurecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 55
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in Anbetracht der mir vorliegenden Informationen und mit Blick auf die Höhe des ausgelobten Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine individuelle, persönliche Beratung durch einen Anwalt.
Als Händler sind Sie egal ob dies gegenüber einem privaten oder gewerblichen Händler stattfindet, lediglich zur Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß § 437 BGB ff. verpflichtet. Die Übernahme einer Garantie im Sinne des § 443 BGB ist dagegen nicht verpflichtend.
Gegenüber einem gewerblichen Käufer kann die Gewährleistung in gewissen Grenzen beschränkt werden. Sinnvoll wäre es, diese Gewährleistungsbeschränkungen im Rahmen von AGBs zu vereinbaren. Sollten Sie Interesse an der Erstellung derartiger AGBs haben, stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt
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