Verkauf von GmbH-Anteilen
Preis: ***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Guten Tag,
für folgende Situation wünsche ich mir Rat:
Ich besitze 20% einer GmbH, mein Geschäftspartner besitzt 80%. Wir sind beide Geschäftsführer, ich werde aber meiner Rolle als GF in beiderseitigem Einverständnis zum Ende des Monats aufgeben. Um einen Strich unter die Sache zu ziehen, ist mir auch an der Veräußerung meiner Anteile (an meinen Geschäftspartner) gelegen.
Nun habe ich 2 Fragen, eine eher steuerrechtliche und eine eher in Richtung Gesellschaftsrecht.
(1) Aus den Umsatzzahlen habe ich einen "fairen" Wert der 20% von etwa 80-90k€ ermittelt. Diesen Wert erkennt mein Partner (in etwa) an, sagt aber dass er diese Mittel "privat" nicht aufbringen kann/will. Er schlägt stattdessen vor, die Anteile für 10k€ zu verkaufen und mein Gehalt als GF (iHv 50k€) für ein Jahr weiterlaufen zu lassen. Da ich mich in Steuersachen nicht auskenne, fürchte ich, dass ich Nachteile übersehe. Oder wäre es letztlich vielleicht sogar ein Vorteil (v.a. wenn man das Gehalt evtl. auf 2 Jahre strecken würde)? Voraussichtlich werde ich keine großen anderen/neuen Einkünfte haben, so dass meine Steuerlast nicht allzu hoch sein sollte. Welche anderen potentiellen Fallstricke übersehe ich?
(2) Desweiteren habe ich eine Frage zum Gesellschaftsrecht, die meine Verhandlungsposition evtl. ein wenig verbessern könnte. Bei der Erarbeitung des Gesellschaftervertrags habe ich mich zu wenig beraten lassen, so dass ich mit meinen 20% nun letztlich keinerlei Einflussmöglichkeit habe. Der Vertrag regelt zwar eine ganze Reihe von Dingen, für die Gesellschafterbeschlüsse nötig sind (u.a. Änderung der Satzung), und für eine beschlussfähige Gesellschafterversammlung sind 85% nötig. Beschlussfassung erfolgt jedoch mit einfachen Mehrheiten, so dass ich nur durch Fernbleiben von der Versammlung eine Beschlussfassung verhindern kann. Und wenn ich einer Versammlung fernbleibe, ist die nächste automatisch beschlussfähig. Somit habe ich letztlich *keinerlei* Einflussmöglichkeit auf die Entscheidungen, nicht einmal auf Satzungsänderungen.
Frage: Gibt es *irgendwelche* Regelungen, die unabhängig vom Vertrag gelten (z.B. bzgl. Satzungsänderung o.ä.)? Gibt es andere Tricks oder Kniffe, mit denen ich irgendeinen Einfluss ausüben kann, um meinem Partner einen Anreiz zu geben, meine Anteile zu übernehmen? Derzeit kann er ja sowieso schalten und walten wie er möchte, so dass sein Drang, einen fairen Preis zu bezahlen, natürlich nicht extrem hoch ist.
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich schildern. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Vielen Dank!
-- Einsatz geändert am 22.07.2009 12:16:22
Verkauf
Eingrenzung vom Fragesteller
22.07.2009 | 12:07
Eingrenzung vom Fragesteller
22.07.2009 | 12:15









