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Frage geschrieben am 20.06.2006 13:49:00

Verkauf von Geschäftsideen und -konzepten

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5917
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 54 weitere Antworten zum Thema Verkauf.
Sehr geehrte Anwälte und Anwältinnen,

ich möchte div. Geschäftsideen verkaufen, da mir selber die Zeit und Geldressourcen zur Umsetzung fehlen.

Wie kann ich die Ideen an Interessenten verkaufen und verhindern, daß diese ohne Zahlung einer Gebühr realisiert werden?
Ich habe was von "Vertraulichkeitserklärungen" gehört. Könnte man das darüber regeln?

Für jede Idee würde ich ein ausfürhliches Konzept vorbereiten mit einer geschäftlichen Analyse, Marketing- und Design-Vorschlägen. Könnte man vielleicht einfach für dieses Werk eine Gebühr verlangen?

Ich würde mich über entsprechende Ratschläge freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
I.S.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 20.6.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 20.06.2006 14:06:49
Rechtsanwalt Markus Timm
Alleestraße 13, 14469 Potsdam, Tel: 0331 / 979375 0, Fax: 0331 / 979375 20
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
Bewertungen: 108
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

1. Sie können Ihre „Geschäftsideen“ patentrechtlich schützen lassen. Hierfür empfehle ich einen patentrechtlich spezialisierten Anwalt. 100% Schutz kann aber auch hierdurch nicht gewährt werden, da Patente umgangen werden können (sicherste Verwertungsmethode s. u.). Sollte ein Unternehmen Interesse an Ihrer Idee/Patent haben, wird es sich an Sie wenden und Ihnen entweder das Patent „abkaufen“ oder eine entsprechende Beteiligung gewähren müssen.
2. Von möglichen Geschäftspartnern sollten Sie sich eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben lassen, die Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erarbeiten.
3. Der sicherste Weg zur gewinnbringenden Verwertung eigener Ideen ist es, sich mit gut ausgesuchten Geschäftspartnern zusammenzuschließen und stets so interessant für das Unternehmen zu bleiben, dass auf Sie nicht verzichtet werden kann.

Zuletzt weise ich darauf hin, dass gute Ideen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden können.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.06.2006 20:42:20

Sehr geehrter Herr Timm,

vielen Dank für Ihre Auskunft.

Die von Ihnen genannten "sicherste Verwertungsmethode" kommt für mich aus zeitlichen Gründen leider nicht in Frage.
Es geht im Wesentlichen z.B. um Ideen für Internet-Projekte, welche ich zwar selber realisieren könnte aber dafür keine Zeit habe. Ich könnte aber detailierte Konzepte schreiben, mit Marktanalysen etc. und würde diese dann gerne als Geschäftsidee verkaufen.
Ich denke es müsste dann in die Richtung einer Vertraulichkeitserklärung gehen. Aber die schützt mich doch sicher nicht davor, daß er meine Idee "klaut" oder? Wenn er die Information einmal hat, kann er das Konzept - wenn auch leicht abgewandelt - realisieren.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und schönen Abend!

I.S.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.06.2006 21:49:44

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben insofern Recht, als dass ein Ideenklau gerade im Bereich von Softwarekonzeption nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Hier ist eine geringfügige Abwandlung häufig schon ausreichend. Zumal die Programmierung selbst einen urheberrechtlichen Akt darstellt. Deshalb müsste Missbrauch durch Vertragsstrafen, die zur Abschreckung hoch angesetzt würden, ausgeschlossen werden. Eine andere Möglichkeit bestünde in der Gründung einer gemeinschaftlichen Unternehmung (Gesellschaft). Hier können durch ein Gesellschaftsvertrag Risken weitestgehend ausgeschlossen werden.

Sollten Sie ein ernstzunehmendes wirtschaftliches Interesse verfolgen, kann ich Ihnen nur dringend raten, sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden, sobald Konzepte greifbar sind. Ihr Anwalt entwirft Ihnen dann die Verträge unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und mit wirtschaftlicher Kompensation für den Fall des Missbrauchs.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen mit unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.

Auch Ihnen einen schönen Abend!

RA Timm

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