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Verkauf über ebay, Ware angeblich nicht angekommen


27.12.2011 10:28 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: Ich habe über eBay ein Telefon versteigert. Nach erfolgreiche Bezahlung, habe ich das Paket sofort an den Kunden versendet. Leider ist mir ein Fehler im Adressfeld unterlaufen. Der Kunde wohnt in der Hausnummer 2B ich aber habe die 25 auf das Paket geschrieben.
Nach ein paar Tagen meldete sich der Kunde und mahnte den Versand des Paketes an, da es angeblich noch nicht bei ihm angekommen sei. Ich habe dann sofort einen Suchauftrag bei der DHL gestellt, da diese mir das Paket nicht als "nicht zustellbar" zurücksendet hat, sondern mir den AUftrag mit der Begründung, dass das Paket ordentlich zugestellt worden sei, abgelehnt. Einen Auszug der Unterschrift des Kunden liegt mir vor. Nun droht der Kunde mit Anwalt und fordert sein Geld zurück.

Meine Frage: In wie weit bin ich hier haftbar ? Gerade wegen der falschen Hausnummer ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema:
Verkauf Ebay
27.12.2011 | 10:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Wenn dem Kunden entsprechend der Unterschrift die Sendung wirklich zugestellt worden ist, dann unterliegen Sie natürlich auch keiner Haftung, schließlich haben Sie den Kaufvertrag erfüllt.

Auch wenn die Adresse versehentlich falsch angegeben wurde, stand ja noch der Name auf der Sendung. Da vermutlich unter der falschen Adresse nicht eine Person gleichen Namens wohnt ist wohl davon auszugehen, daß DHL trotz der falschen Hausnummer die Sendung an die richtige Person ausgeliefert hat.

Sie sollten daher den Käufer darauf hinweisen, daß die Sendung ausweislich einer Empfangsbestätigung an ihn ausgeliefert wurde und alle weiteren Ansprüche zurückweisen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Mack
Frankfurt am Main

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