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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Ist es möglich, eine Fotografie eines Prominenten nach dessen ableben gewerbsmäßig z.B. als bedruckter Gedenk-Schlüsselanhänger zu verkaufen? Das Bild wurde selbst von mir vor einigen Jahren aufgenommen, somit bin ich der Urheber.
Mich interessiert, ob dieses a) direkt nach dem Ableben möglich ist, und b) 10 Jahre nach dem Ableben möglich ist - ohne rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen.
Eine einfache Antwort genügt.
Viele Grüße
Antwort geschrieben am 29.12.2010 16:10:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Nach dem Ablauf von zehn Jahren ist dies problemlos möglich.
Vor dem Ablauf dieser Frist ist dies nicht möglich, es ist eine umfangreiche Einzelfallabwägung vorzunehmen, für die mehrere Kriterien zu beachten sind. Dazu zählt unter anderem die öffentliche Sichtbarkeit der Person, die von ihr ausgeübte Tätigkeit, das öffentliche Interesse an der Person und die Situation, in der das Bild entstand. Ohne Kenntnis des Namens des Prominenten ist daher eine einfache Antwort auf Ihre Frage a) nicht möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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