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Frage geschrieben am 28.07.2011 11:37:18

Verkauf Markenware die veredelt wurde

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 983
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 74 weitere Antworten zum Thema Verkauf.
Moin moin,

ich möchte Markenprodukte vergolden und verkaufen, also veredeln.
So ist mein Plan :-)
Beispiel:
ich kaufe im Handel ein Armband der Firma Pandora in Silber und werde dies mit echtem 24 Karat Gold beschichten, dann werde ich das Armband als gebraucht wegen meiner Vergoldung so anbieten: Original Pandora Arband Silber mit 24 Karat Echtgold vergoldet. Als Vermerk will ich bei eBay und Co noch schreiben:

"Der Name Pandora ist markenrechtlich geschützt und wird nur verwendet,weil er Beststandteil der Artikelbeschreibung ist und die Echtheit des Artikels kennzeichnet." bin ich so rechtlich auf der sicheren Seite ? Oder ist es überhaupt nicht möglich Markenware zu verändern und zu verkaufen ?

MfG
Kuhmann


Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Wenn Sie die erwähnten Armbänder im Internet verkaufen wollen ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Damit unterliegt Ihre Tätigkeit u.a. den Regelungen des Markenrechts.

Im Falle des privaten Gebrauchs können Sie mit einem Armband grundsätzlich nach Belieben verfahren und dies auch verändern.

Im gewerblichen Bereich ist die rechtliche Situation anders. Der Markenrechtsinhaber kann nach § 24 Abs. 2 MarkenG den Weiterverkauf seiner Waren untersagen, wenn deren Zustand verändert wird.

Die Regelung knüpft daran an, daß ein Markeninhaber aufgrund der sogenannten Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG nicht kontrollieren kann wer seine Produkte weiterverkauft, wenn Sie mit seiner Zustimmung in die EU eingeführt werden.

Nach § 24 Abs. 2 MarkenG entfällt diese Erlaubnis, wenn das Produkt verändert wird, da der Markenrechtsinhaber nicht verpflichtet sein soll z.B. einen Imageverlust ohne Eingriffsrecht hinzunehmen.

Selbst wenn Sie bei Ihrem Vorhaben eine Veredlung vornehmen wollen, kann sich der Markenrechtsinhaber dem widersetzen, da die charakteristischen Eigenschaften des Produkts (Material) verändert werden.

Die Markenrechtsinhaber verteidigen ihre Rechte normalerweise mit Hilfe der Gerichte bei einem Verstoß. Dies kann im Markenrecht beträchtliche Kosten für Abmahnung und Schadensersatz nach sich ziehen.

Daher würde ich sagen, daß Sie für Ihr Vorhaben entweder einen Lizenzvertrag mit dem Markenrechtsinhaber abschließen oder seine Genehmigung einholen müssen, wenn Sie Ihr Vorhaben im gewerblichen Bereich ausführen wollen.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




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