Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 01.08.2011 11:02:35

Verkauf Immobilienanteil nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Trennung

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 757
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Mein Lebenspartner und ich haben vor 8 Jahren ein Haus gekauft, das wir noch gemeinsam bewohnen. Eintragung im Grundbuch je zur Hälfte. Im Laufe der Zeit habe ich noch einiges Geld eingebracht, so dass mein tatsächlicher Anteil weit über der Hälfte liegt, ca. bei 7/8.

Nun steht eine Trennung im Raum und wir machen uns Gedanken über die Regelung der Eigentumsverhältnisse.

Wie kann ich meinen Lebenspartner nach der Trennung auszahlen?
Kann er mir nach der Trennung (also wenn keine Lebensgemeinschaft mehr besteht) seinen Anteil am Haus zu dem tatsächlich von ihm eingebrachten Betrag verkaufen, auch wenn dieser mit 1/8 ja weit unter der im Grundbuch eingetragenen Hälfte liegt? Oder würde das Finanzamt hier "meckern" und eine Schenkung vermuten?


Antwort geschrieben am 01.08.2011 12:34:31
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg, Tel: 0941/5841523, Fax: 0941/5841522
Fachanwalt Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrszivilrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagenrecht
Bewertungen: 123
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:

Rechtlich gesehen sind Sie und Ihr Partner Miteigentümer am Haus nach § 985 BGB zu 1/2.

Das bedeutet, das Miteigentum ist grundsätzlich nach den Vorschriften über die Gemeinschaft auseinanderzusetzen.

Das bedeutet grundsätzlich, dass bei einer Übertragung des Anwesens auf Sie Ihr Partner grundsätzlich die Hälfte des Wertes zu bekommen hat.

In Ihrem speziellem Fall kommt grundsätzlich ein Ausgleich für die von Ihnen erbrachten Geldleistungen in Betracht.

Ein solcher Ausgleich ist dann denkbar, wenn Sie und Ihr Partner die Absicht hatten , den von Ihrem Geld geschaffenen Vermögenswert (z.B.: Modernisierungsleistungen,..) als gemeinsamen Wert zu schaffen und gemeinsam zu nutzen (BGH NJW 1992,906).

Sie und Ihr Partner müssen also die Absicht gehabt haben einen gemeinsamen Wert zu schaffen auch wenn die Zahlungen überwiegend von Ihnen stammten.

In diesem Fall findet ein Ausgleich nach gesellschaftlichen Grundsätzen statt. Das bedeutet, Sie haben nach §§ 730ff BGB einen Auseinandersetzungsanspruch nicht nur in Höhe der Hälfte des Miteigentumsanteils, sondern in Höhe der von Ihnen tatsächlich erbrachten Leistungen von 7/8.

Sie können also im notariellen Überlassungs- und Kaufvertrag den an den Partner zu leistenden Ersatz auf 1/8 reduzieren, müssen jedeoch den Grund dafür, die Rückabwicklung nach Gesellschaftsrecht in Höhe der von Ihnen geleisteten Zahlungen im Vertrag angeben.

Ansonsten könnte das Finanzamt in der Tat auf die Idee einer (Teil-)Schenkung kommen und Schenkungssteuer von Ihnen verlangen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Hans-Georg Schiessl
Fachanwalt für Familienrecht

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.08.2011 13:18:11

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Verstehe ich Sie richtig, dass das Finanzamt ein solches Konstrukt auch ohne konkrete Nachweise wie Zahlungsbelege, Rechnungen u.ä, akzeptiert, solange im notariellen Überlassungs- und Kaufvertrag dieser Ausgleichsgrund angegeben ist?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.08.2011 13:50:49

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage:

Natürlich kann ich nicht ganz ausschließen, dass das Finanzamt trotz der Formulierung im Kaufvertrag den Sachverhalt noch hinterfragen wird. Wenn Sie den Geldfluss im einzelnen nicht mehr nachvollziehen können, so wird eine Bestätigung Ihres Lebenspartner über die von Ihnen erbrachten Zahlungen ebenso hilfreich sein, wie ein Kontoauszug.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Verkauf Immobilienanteil nichteheliche Lebensgemeinschaft nach Trennung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-08-03
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schiessl direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Grundstücke letzten Monat:

19
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online