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Frage geschrieben am 06.03.2010 16:00:52

Verkaüfer erhöht versand nach kauf

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1519
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
nachdem ich einen artikel auf ebay, per "sofortkauf" erworben hatte , wurde sofort, per paypal, bezahlt.als versand war 1,30€ brief (wurde auch so in der zahlungsaufforderung angegeben)angegeben oder 3,80€ per einschreiben.ich wählte brief für 1,30€. paypal, überweisung und abholung, waren als zahlungsmethoden angegeben. in der artikelbeschreibung steht irgendwas von AGB paypal. nach erfolreicher überweisung des geldes, erhielt ich eine mitteilung, dass ich eine neue zahlungsaufforderung, erhalten werde. darin waren jezt die versandkosten mit 3,80€ festgelegt.das gezahlte geld wurde zurücküberwiesen. dies lehnte ich ab (verwies auf den kaufvertrag)und überwies das geld abermals mit paypal. es dauerte nicht lange und ich erhielt das geld wider zurücküberwiesen. muss der händler für 1,30€ liefern oder muss ich die 3,80€ bezahlen, wenn ich per paypal überweise ? wie verhalten ? danke


Antwort geschrieben am 06.03.2010 17:01:27
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Markenrecht, Strafrecht, Medienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Fachanwalt Informationstechnologierecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Der Verkäufer beruft sich auf seinen Hinweis am Ende der Auktion, in welchem er bei PayPal-Zahlung nur die Versandart akzeptiert, bei welcher er einen Nachweis des Versands erhält. Dies ist nach Ziffer 4 der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie, auf die er verweist, das vom Verkäufer angebotene Einschreiben, nicht aber der einfache Brief.

4. Versandbeleg.
4.1. Allgemein. Der Verkäufer belegt den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens, die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. In einigen Fällen reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht aus, so dass der Verkäufer zusätzlich einen Einlieferbeleg vorlegen muss.
4.2. Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
1. 4.2.1. Name des Versandunternehmens
2. 4.2.2. Versanddatum
3. 4.2.3. Name und Adresse des Empfängers
Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.
4. 4.2.4. Name und Adresse des Versenders
Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.
5. 4.2.5. Nachverfolgungsnummer (optional)
1. Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.
• Deutsche Post AG / DHL
(alle Leistungen außer Päckchen ohne Nachweis und Briefe, einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief)
• GLS
• DPD
• Hermes
• UPS
• FedEx
• TNT
Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:
• Einlieferungsdatum
• Name des Empfängers
Der Name des Empfängers muss mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen

Wenn er Ihnen jedoch die Möglichkeit der PayPal-Zahlung hätte nehmen wollen, hätte er die Versendung per einfachen Brief nicht anbieten dürfen. Insofern ist seine Angabe im Angebot nicht eindeutig und sogar widersprüchlich.

Aufgrund Ihres Falles hat der Verkäufer diese Möglichkeit für seine weiteren Auktionen genutzt und bietet nun, auch für Ihren Artikel nur noch den Versand per Einschreiben für 3,80 € an.

Allein aus diesem Verhalten des Verkäufers können Sie entnehmen, dass er seinen Fehler, den er in Ihrer Auktion gemacht hat für die Zukunft vermeiden will.

Da die Angaben in der Auktion nicht eindeutig sind und Sie zu dem bestimmten Preis gekauft haben steht Ihnen die Briefmarke auch zu dem Versandpreis von 1,30 € zu. Von daher befinden Sie sich im Recht.

Ich habe jedoch große Zweifel, dass der Verkäufer auf seinen Verkäuferschutz bei PayPal verzichten wird. Denn nur wenn er nachweisen kann, dass er die Ware auch verschickt hat, und die Ware kommt nicht an, bekommt er den Preis von PayPal ersetzt.

Für Sie macht das keinen Unterschied, da Sie in jedem Fall die Ware ersetzt bekommen, sollte sie beim Versand untergehen.

Auch wenn Sie im Recht sind und sich der Verkäufer im Unrecht befindet, würde ich Ihnen raten, wenn Sie den Artikel unbedingt erhalten wollen und nicht erst einen Rechtsstreit darüber anfangen wollen, den Artikel per Überweisung zu bezahlen, und zwar als Versand 1.30 €.

Sollten Sie jedoch auf der Bezahlung per PayPal bestehen wollen, werden Sie den Verkäufer anwaltlich anschreiben lassen müssen, ich glaube nicht, dass er jetzt noch auf ein Schreiben von Ihnen reagieren würde. Wenn Sie ein solches Schreiben in Erwägung ziehen, so dürfen ie sich gerne an mich wenden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.




IT- & Multimedia-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon +49 (0) 52 02 / 7 31 32
Fax +49 (0) 52 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth
http://oerlinghauser-it-recht.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.03.2010 17:12:29

der verkäufer hat mir mehrmals, per mail, zu verstehen gegeben, das ich nicht den artikel für 1,30€ versand erhalte. die ware ist auch schon wieder eingestellt auf ebay. ist es ratsam vom Kaufvertrag zurückzutreten und schadenersatz zu verlangen ? nochmals besten dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.03.2010 19:30:16

Sehr geehrter Fragesteller,

in diesem Fall würde ich den Betrag erst recht per Überweisung an den Verkäufer zahlen. Sollte er dann den Betrag wieder zurückerstatten, dann würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Er hat den Versand ganz klar mit 1,30 € als erste Option angegeben.

Wenn er nict will können Sie zurücktreten, Schadensersatz verlangen und eine Meldung an eBay schicken.

Gerne bin ich Ihnen behilflich.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Gerth
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Verkaüfer erhöht versand nach kauf | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-06
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