Verkäufer kann Sonderumlage nicht zahlen
29.05.2012 09:59 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum
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Hallo,
es liegt folgender Fall vor.
Ich habe mir eine Wohnung für 200.000€ gekauft.
Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass es eine Forderung für eine Sonderumlage in Höhe von 55.000 € gibt. Hiervon und alle weiteren Rechnungen aus der Sanierung stellt mich der Verkäufer im Kaufvertrag frei.
Nun bekam ich einen Brief von einem Anwalt.
In diesem steht, dass die Hausverwaltung das Geld von dem Verkäufer noch nicht bekommen hat und schon einen Mahnbescheid an den Verkäufer geschickt hat.
Wenn dieser aber die Kosten nicht zahlt müsste ich die Sonderumlage zahlen. Es handelt sich nämlich nur um eine Kostenschätzung und nicht um eine Endabrechnung spätestens bei der Endabrechnung müssten wir zahlen.
Daraufhin habe ich mit dem Verkäufer gesprochen. Dieser teilte mir mit, dass er die Sonderumlage nicht zahlen kann, da er das ganze Geld für andere Schulden benötigt und jetzt dann Insolvenz anmeldet.
Zur Info:
Die Sanierungsarbeiten für die die Sonderumlage fällig ist, sind vor dem Kauf schon abgeschlossen gewesen und flossen in die Kaufpreisberechnung mit ein.
Meine Fragen sind nun:
1. Kann es sich wirklich um eine Kostenschätzung handeln? Die Hausverwaltung klagt doch schon.
2. Müsste ich die 55.000 € an die Hausverwaltung zahlen?
3. Wenn ich das Geld an die Hausverwaltung zahle und der Verkäufer in die Insolvenz geht was passiert dann?
4. Wenn ich das Geld nicht zahlen muss, sondern in erster Linie der Verkäufer, der dies aber nicht kann, muss ich dann letztendlich doch wieder zahlen?
5. Kann man in diesem Fall den Kauf rückabwickeln? Wer würde die Kosten dafür zahlen?
Vielen Dank für ihre Hilfe
Trifft nicht Ihr Problem?
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