Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Verkäufer.
Im Dezember 2010 kaufte ich bei einem Online - Kampfsportartikelversand einen schon gefüllten Sandsack für 149,- Euro excl. Versandkosten.
Im Februar 2011 riß der Sandsack bei einem regulären Training plötzlich auf einer Länge von ca. 20cm und wurde dadurch unbrauchbar(kein Vereinstraining sondern privat).
Ich informierte den Verkäufer umgehend per eMail und belegte den Schaden mit Bildern.
Auch nach 14 Tagen erhielt ich keinerlei Reaktion auf meine Mail.
Nach mehrfachen Telefonaten mit einer Servicekraft des Versenders bekam ich die mündliche Zusage, der Sack würde mir ersetzt.
Weil ich den Boxsack gefüllt kaufte (ca. 50kg), sollte ich einen neuen leeren Sandsack bekommen und ihn mit der Füllung des defekten Sackes selbst befüllen.
Auf eine Rückgabe des kaputten Boxsackes verzichte der Verkäufer.
Bis mir der neue Sack demnächst zugesandt werde, könne ich den defekten Sandsack notdürftig tapen und zur Überbrückung weiter damit trainieren.
Nach ca. 6 Wochen hatte ich immer noch nicht den versprochenen Ersatz und fragte mehrmals per eMail nach, die alle unbeantwortet blieben.
Es folgten weitere Telefonate bei denen ich zeitlich vertröstet wurde.
Ende August und nach etlichen weiteren telefonischen Nachfragen (und Faxen, die ich dem Verkäufer sandte, weil ich auch weiterhin keine Antworten auf Mails erhielt), teilte mir die selbe Mitarbeiterin bei einem weiteren Telefonat mit, ich könne keinen neuen Boxsack bekommen, weil ich den defekten noch nicht zurückgeschickt hätte.
Daraufhin sendete ich den leeren Boxsack zurück an den Verkäufer (mit Paketbeleg).
Auch nach Wochen hatte ich noch nicht einmal irgend eine Bestätigung des Verkäufers, dass er den Sack erhalten habe.
Das erfuhr ich nur, nachdem ich wieder mit der selben Mitarbeiterin telefonierte und die mir schließlich mitteilte, ich bekäme keinen neuen Sandsack, weil ich mit dem defekten weiter trainiert habe.
Fazit: Bis heute habe vom Vekäufer nicht ein einziges Schriftstück in Händen, welches den Vorgang betrifft, sondern wurde nur telefonisch hingehalten und belogen.
Fragen: Bin ich diesem Treiben machtlos ausgeliefert? Was kann ich tun und welche Kosten können mir dadurch, noch zusätzlich zum Verlust des Kaufpreises, entstehen?
Herzlichen Dank!
Antwort geschrieben am 18.10.2011 23:09:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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es wird Ihnen leider wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als auf Rückzahlung des Kaufpreises zu klagen. Allerdings ist dies bei so kleinen Streitwerten immer eine Kostenfrage, wovon die unsauberen Verkäufer im Internet sehr oft profitieren. Die Kosten sind einfach zu hoch. Eine anwaltliche Vertretung vor Gericht würde ca. 100,00 € an Kosten verursachen, hinzukommen noch die Gerichtskosten für eine Klage in Höhe von 75,00 €. Selbst wenn Sie anschließend einen gerichtlichen Zahlungstitel gegen die Internetfirma besitzen, wissen Sie immer noch nicht, ob Sie diesen im Wege der Zwangsvollstreckung auch realisieren können. Ich habe leider in meiner Praxis häufig erlebt, dass die Mandanten nach einem langen Verfahren einen Titel besaßen, der ihnen mangels Zahlung nichts einbrachte. Vom rechtlichen her ist ihre Angelegenheit eindeutig. In der Sache selbst sollten Sie einen letzten Versuch starten und der Internetfirma schriftlich per Fax eine Frist von 7 Tagen zur Rückzahlung des Kaufpreises setzen unter gleichzeitiger Androhung, alsdann anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte auch dieses Schreiben zu keinem Erfolg führen, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Insofern würde ich Ihnen gerne zur Verfügung stehen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.10.2011 10:43:47
Danke für Ihre Antwort.
Ich hatte dem Verkäufer schon rechtliche Konsequenzen angedroht - der blieb jedoch unbeeindruckt davon.
Ich glaube, ein anwaltliches Schreiben, würde den Verkäufer zum Handeln bewegen.
Welche Kosten würden mir durch solch ein Schreiben entstehen? Müßte ich evtl. Prozesskosten auf jeden Fall selbst tragen, obwohl das Fehlvehalten eindeutig beim Vekäufer liegt?
Herzlichen Dank!
Danke für Ihre Antwort.
Ich hatte dem Verkäufer schon rechtliche Konsequenzen angedroht - der blieb jedoch unbeeindruckt davon.
Ich glaube, ein anwaltliches Schreiben, würde den Verkäufer zum Handeln bewegen.
Welche Kosten würden mir durch solch ein Schreiben entstehen? Müßte ich evtl. Prozesskosten auf jeden Fall selbst tragen, obwohl das Fehlvehalten eindeutig beim Vekäufer liegt?
Herzlichen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.10.2011 11:22:37
Sehr geehrter Ratsuchender,
an Kosten für ein außergerichtliches anwaltliches Schreiben würden 46,41 € incl.Mehrwertsteuer entstehen. Wenn Sie den Prozess gewinnen, wovon nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auszugehen ist, hat die Gegenseite, also der Verkäufer, die Kosten zu tragen.
Sie können sich gerne an mich wenden, wobei ich um Kontaktaufnahme unter meiner E-Mail: p.dratwa@t-online.de bitten würde.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
an Kosten für ein außergerichtliches anwaltliches Schreiben würden 46,41 € incl.Mehrwertsteuer entstehen. Wenn Sie den Prozess gewinnen, wovon nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auszugehen ist, hat die Gegenseite, also der Verkäufer, die Kosten zu tragen.
Sie können sich gerne an mich wenden, wobei ich um Kontaktaufnahme unter meiner E-Mail: p.dratwa@t-online.de bitten würde.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
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