Frage geschrieben am 07.07.2010 18:42:56
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Verkäufer: Wie beschreibt man feuchte Kellerwände im notar. Vertrag?
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1238Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
wir sind dabei unser Haus zu verkaufen.
In den letzten 15 Jahren trat an 2 Kelleraußenwänden in unregelmäßigen Abständen Feuchtigkeit auf, und die weiße Wandfarbe löste sich an einigen Stellen ab.
Außerdem haben wir wegen eines nach starken Regenfällen hohen Grundwasserspiegels (alle Häuser unserer Straße, da von hochliegenden Feldern umgeben) eine automatische Entwässerungspumpe in den Keller einbauen lassen; seitdem ist der Keller grundwasserseitig trocken.
Wir wollen diese beiden Umstände in einen zukünftigen Kaufvertrag aufnehmen, damit wir später nicht in Regress genommen werden können; gleichzeitig wollen wir diese Formulierungen aber auch nicht zu sehr dramatisieren um potentielle Käufer nicht abzuschrecken.
Wir bitten um Ihre Empfehlung für eine Vertragsformulierung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 07.07.2010 18:53:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 460
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage Ihrer mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Da es sich u.U. um versteckte Mängel handelt, die Ihnen bekannt sind, müssen Sie diese in der Tat im Kaufvertrag offenbaren.
Sie sollten diese beiden Umstände nicht beschönigen oder verharmlosen, sondern sachlich schildern.
Für den ersten Punkt bietet sich folgende Formulierung an:
Die Käufer wurden darauf hingewiesen, dass an zwei (näher zu bezeichnenden) Kellerwänden in den letzten Jahren sporadisch Feuchtigkeit auftrat und die weisse Wandfarbe dadurch abblätterte. Die Feuchtigkeit hatte ein Ausmaß von etwa ...
Die Ursache dieser Feuchtigkeitserscheinungen ist den Verkäufern nicht bekannt.
Zum zweiten Punkt:
Die Käufer wurden ferner darauf hingewiesen, dass nach starken Regenfällen der Grundwasserspiegel sehr hoch steht und dass zum Zwecke der Verhinderung des Eindringens dieses Grundwassers in das Gebäude eine automatische Entwässerungspumpe eingebaut worden ist. Seit der Installation dieser Pumpe ist es zu keinem Grundwassereinbruch gekommen.
Mit diesen sachlich gehaltenen Formulierungen haben Sie auf jeden Fall Ihrer Pflicht zur Bekanntgabe versteckter Mängel erfüllt und können später nicht in Anspruch genommen werden, weil bei einer derartigen Bekanntgabe eine Kenntnis des Käufers vom Mangel gegeben ist, der auch arglistiges Täuschen ausschließt.
Ggf. kann Ihnen der beurkundende Notar bei der endgültigen Formulierung noch behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
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