Verjährungsfristen bei Ratenkäufen
| 31.08.2011 12:12 |
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Inkasso, Mahnungen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Im Mai 2005 habe ich mir einen Computer per Ratenkauf (48 Monate) bei Neckermann gekauft.
Im April 2007 habe ich einen Defekt reklamiert.
Ich sollte das Gerät an den Hersteller schicken
und ca. 3 Wochen auf das Gerät verzichten.
Hiermit war ich nicht einverstanden, da ich M.E.
nach einen VORORT-Service abgeschlossen hatte.
Ich drohte mit Zahlungseinstellung, wenn man mir
keinen anständigen Vorschlag macht.
Da dies auch nicht geschah, stellte ich die Raten-Zahlung ein. Insgesamt habe ich 24 Monate
gezahlt.
Am 12.06.2009, also 2 Jahre später, erhielt ich eine Mahnung, dass ich mich seit 12.04.09!! in
Zahlungsverzug befinde.
Ich schrieb mehrere Emails und erläuterte nochmals den SV und wies mehrfach daraufhin, dass
ich nicht zahlen werde und der defekte Computer
bei mir zur Abholung bereitsteht. Desweiteren
drohte ich, dass ich der Fa. den Neukauf meines
Laptops ich Rechnung stellen werde, falls sie
ihre Drohungen bezg. Inkassobüro nicht unterlassen. Ich habe den Computer bis März 2011
aufbewahrt!!!!
Ich habe dann auch nie wieder was gehört!!!
Nach nunmehr weiteren 2 Jahren erhalte ich wieder
eine 1. Mahnung (22.08.11).
Jetzt befinde ich mich seit 22.06.11 in Zahlungs-
verzug!!!
Ist es rechtens, dass man mich 2 Jahre nicht belästigt und sich dann doch wieder meldet???









