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Verjährungsfrist für betriebliche Altersversorgung von Ex Frau


| 24.01.2012 20:53 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Isabelle Wachter




Sehr geehrte Anwälte,

im Oktober 2010 haben wir die Scheidung eingereicht und im Juni 2011 wurde unsere Ehe geschieden. Seit 1.1 2012 beziehe ich Alterspension die durch den Versorgungsausgleich entsprechend gemindert wird. Zusätzlich habe ich Anspruch auf eine kleine betriebliche Firmenrente für die ich jetzt wählen kann ob ich sie in 5 oder 10 Jahresraten ausbezahlt bekommen möchte, oder in Form eine lebenslanger monatlichen Rente.
Nachdem bei der betrieblichen Altersversorgung versehentlich der Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt wurde und dies mein Ex frühestens in 11 Jahre merken wird (wenn er selbst die Rente beantragt) ist meine Frage:

Gibt es in diesem Fall eine Verjährungsfrist oder kann gegebenenfalls sein Anteil der betrieblichen Altersversorgung zurückgefordert werden?

Seine finanzielle Situation ist auf Grund einer Erbschaft bestens.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
Verjährungsfrist Frau Betriebliche
25.01.2012 | 08:42

Antwort

von

Rechtsanwältin Isabelle Wachter
107 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller (in),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Der Versorgungsausgleich ist im Zuge der Ehescheidung zwingend durchzuführen.

Im Tenor des Scheidungsbeschlusses wird auch ausgesprochen, wie viele Rentenanwartschaften (ausgedrückt in Punkten) von dem Rentenkonto des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf das Konto des anderen übertragen werden.

Wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig wird, dann ist auch die Entscheidung betreffend den Versorgungsausgleich grundsätzlich rechtskräftig und kann nicht mehr abgeändert werden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne über die kostenlose Nachfragefunktion.

Gerne steht Ihnen meine Kanzlei auch zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Isabelle Wachter
(Rechtsanwältin)

Taunusstrasse 10
63067 Offenbach am Main
Tel: (069) 85003383
Fax: (069) 83003543
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Zweigstelle Wiesbaden

Weidenbornstrasse 8 a (direkt hinter dem Justizzentrum)
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Tel.:(0611) 24044158
Fax: (03212) 8500333

Bewertung des Fragestellers 2012-02-10 | 18:45


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Rechtsanwältin Isabelle Wachter
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