Verjährungsfrist für betriebliche Altersversorgung von Ex Frau
| 24.01.2012 20:53 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Sehr geehrte Anwälte,
im Oktober 2010 haben wir die Scheidung eingereicht und im Juni 2011 wurde unsere Ehe geschieden. Seit 1.1 2012 beziehe ich Alterspension die durch den Versorgungsausgleich entsprechend gemindert wird. Zusätzlich habe ich Anspruch auf eine kleine betriebliche Firmenrente für die ich jetzt wählen kann ob ich sie in 5 oder 10 Jahresraten ausbezahlt bekommen möchte, oder in Form eine lebenslanger monatlichen Rente.
Nachdem bei der betrieblichen Altersversorgung versehentlich der Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt wurde und dies mein Ex frühestens in 11 Jahre merken wird (wenn er selbst die Rente beantragt) ist meine Frage:
Gibt es in diesem Fall eine Verjährungsfrist oder kann gegebenenfalls sein Anteil der betrieblichen Altersversorgung zurückgefordert werden?
Seine finanzielle Situation ist auf Grund einer Erbschaft bestens.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem?
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