Verjährungsfrist Rechnung für Auftrag Vermessungsunterlagen
07.03.2010 14:57 |
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Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.04.2007 haben wir den Planungsauftrag für ein Fertighaus erteilt.
Ebenfalls haben wir den Architekten/Planer am 27.04.2007 bevollmächtigt,
die für die Planung notwendigen Vermessungsunterlagen im Namen und auf
Rechnung des Bauherrn zu besorgen. (Pauschalvereinbarung)
Die Leistungserbringung des Vermesser erfolgte noch im Jahr 2007.
(Leistungszeitraum: Mai bis Oktober 2007)
Am 02.03.2010 haben wir nun die Rechnung des Vermessungsbüros erhalten,
ausgestellt am 01.03.2010, zahlbar bis 22.03.2010.
Nun unsere Frage:
beträgt hier die Verjährungsfrist auch 3 Jahre so dass wir die Rechnung
bezahlen müssen? Wenn ja, müssen wir den Gesamtbetrag begleichen und
müssen wir uns an das Zahlungsziel von 3 Wochen halten?
Vielen Dank im voraus
Trifft nicht Ihr Problem?
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