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Verjährung von Schadenersatzanspüchen bei Unfall mit privatem PKW


28.09.2004 21:02 |
Preis: ***,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille


| in unter 2 Stunden

Ich habe mit einem geliehenem PKW-Transportanhänger meinen PKW transportiert. Der Anhänger gehört einem Autohaus und wurde nicht direkt von mir entliehen ausserdem wurde der Anhänger nicht gewerblich vermietet sondern in einer Art Nachbarschaftshilfe einem bekannten überlassen. Ich fuhr das ziehende Fahrzeug, doch leider kam es zu einem Unfall wobei der Anhänger Schaden nahm. Nun möchte der Händler den Schaden bezahlt haben jedoch schrieb er in einem Brief das er bereits 350 € bezahlt habe, beim fahren jedoch gemerkt wurde das die Auflaufbremse defekt ist (reperaturkosten ca. 600€). Ich habe niemals ein Gutachten über den Schaden gesehen ausserdem habe ich das gefühl das der Händler nur einen Altschaden von mir bezahlt bekommen möchte.

FRAGE:
Wie hoch ist in diesem Fall die Verjährungsfrist auf Schadenersatzansprüche??
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 36 weitere Antworten zum Thema:
Verjährung Unfall PKW
28.09.2004 | 21:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
162 Bewertungen
Sehr geehrter Rechtssuchender,

geht man davon aus, daß der Händler, der Ihnen den Anhänger "geliehen" hat, jetzt weiterhin Geld von Ihnen möchte, so müssen Sie in die Vertragsunterlagen schauen. Normalerweise lesen Sie dort etwas über die Fristen.

Nicht klar ist auch, welcher Art das Rechtsgeschäft war. Sie schreiben "der Anhänger sei nicht gewerblich" vermietet worden. Dies spricht für eine unentgeltlich Überlassung des Annägers und somit für eine Leihvertrag. Haben Sie dafür Geld gezahlt, so handelt es sich um einen Mietvertrag.

Die Schadensersatzansprüche verjähren hier gem. §558 BGB (bei Miete) und gem. §604 BGB (bei Leihe) nach 6 Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Köln

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Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Eherecht