Verjährung von Mängelansprüchen nach VOB/B
| 04.04.2011 22:38 |
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Baurecht, Architektenrecht
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Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Wir haben im Februar 2005 einem deutschen Fertighaushersteller den Auftrag zur Errichtung eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses einschließlich Architektenleistung erteilt. Wesentlicher Bestandteil des Auftrags waren die VOB/B in der damals gültigen Fassung und eine Baubeschreibung, mit welcher der Fertighaushersteller eine Gewährleistung nach VOB/B, erweitert auf 5 Jahre übernommen hat.
Im Dezember 2005 wurde das Bauvorhaben abgenommen. Vorherige Teilabnahmen erfolgten nicht.
Im November 2010 haben wir dem Fertighaushersteller von einem vereidigten Sachverständigen festgestellte Mängel angezeigt und mit Fristsetzung deren Beseitigung verlangt. Die Mängel betrafen weder die Heizung noch maschinelle oder elektrische Anlagen.
Der Fertighaushersteller lehnt die Beseitigung der angezeigten Mängel ab und vertritt den Standpunkt, dass diese bereits verjährt seien, weil wir bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist kein gerichtliches Verfahren eingeleitet haben.
Unsere Frage:
Erfolgt die Ablehnung zu Recht?
Trifft nicht Ihr Problem?
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