Verjährung von Darlehen
12.06.2012 09:29 |
Preis: 25,00 € |
Beantwortet von
Preis: 25,00 € |
Kredite
Beantwortet von
Ein Darlehen zur Finanzierung eines TV Gerätes
1278€ zu 24x 53,25€ Zinslos
Wortlaut aus Vertrag
Das Darlehen soll wie folgt zurückgezahlt werden.
Am 1. des Monats /Anzahl Raten 24/über EUR 53,25
Die …..BANK wird ermächtigt vom Konto des Darlehensnehmer bei der…….Bank
Die jeweils fälligen Raten bzw. die Schlussrate per Lastschrift einzuziehen.
Widerrufsbelehrung………..
Darlehensbedingungen……….
SCHUFA- Klauseln ………………….
Sicherheiten…………………………….
Schlusserklärung …………………………
Die Rückzahlungsrate in Höhe von 53,25 € werden wir zum 1. eines jeden Monats, beginnend
Ab dem 01.10.2007 von Ihrem Konto Nr. …….BLZ. ………einziehen.
Jetzt kommt`s
Raten wurden aber nie abgebucht,
(ist mir selbst erst nach einem halben Jahr aufgefallen…..)
und gerieten mit der Zeit in die Vergessenheit.
Heute nun 25.5.2012 meldet sich die Bank schriftlich, sehr höfflich,
Wortlaut
bei Durchsicht unserer Unterlagen stellten wir fest, dass seiner Zeit über die Verkäufer ……
abgeschlossenen Darlehensvertrag kein Rateneinzug erfolgte.
Bitte setzen Sie sich zwecks einer Zahlungsvereinbahrung mit uns in Verbindung.
Ihre Ansprechpartner sind Herr …. oder Frau …… unter Tel…….
(keine Terminangabe bis…, nur Verbindung aufnehmen.)
Habe noch nicht reagiert bzw. geantwortet.
Frage: Verjährt Ja oder nein?
1.dann Einrede der Verjährung
2. oder muss ich bezahlen.
Ist dieses Darlehen nicht Verjährt nach 3 Jahren (von Beginn 1.10.2007) sprich Ende 2010
oder greift die Verjährung erst nachdem das Darlehen hätte getilgt sein müssen,
also 01.09.2009 ist aber nicht festgeschrieben nur 24 Raten. Dann wäre das Ende 2012
Habe gelesen
Wie bei allen Rechtsgeschäften gibt es auch bei Darlehen eine Verjährung.
Darlehen unterliegen der normalen Frist von drei Jahren.
Aber Vorsicht, die Verjährung beginnt erst, wenn das Darlehen zurückgezahlt werden muss und die dreijährige Frist beginnt mit jeder Ratenzahlung neu.
oder
Die dreijährige Frist beginnt aber erst mit der Fälligkeit, das heißt zu dem Zeitpunkt, an dem der Kredit bereitgestellt oder zurückgezahlt werden muss.
Bei der Rückzahlung eines Darlehens erneuert sich die Verjährungsfrist mit jeder Tilgungsrate.
Sorry, ich verstehe dieses deutsch nicht so richtig.
wie bereits erwähnt
Es wurde nie eine Rate abgebucht, oder spielt das keine Rolle.
Trifft nicht Ihr Problem?
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