Verjährung einer Erklärung
15.07.2012 23:21 |
Preis: 40,00 € |
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Vertragsrecht
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Folgender Sachverhalt ist gegeben.
Person A: Unterzeichner des Schriftstückes und Ehegatte von B
Person B: Ehegatte von A, Tochter von Person C und Schwester von Person D
Person C: Mutter von Personen B und D
Person D: Sohn von Person C und Bruder von B
Das zu Grunde liegende Schriftstück trägt den Titel „Erklärung". Folgendes beinhaltet die Erklärung:
Die Erklärung wurde von A im Jahr 1997 verfasst und unterschrieben. Das Original war erst in Besitz von C und zuletzt von D.
Die Erklärung hat eine Vermögensauseinandersetzung von A und B im Scheidungsverfahren zum Hintergrund. Person C stehen für diverse Leistungen und Arbeiten der Betrag von x-DM zu, der anteilsmässig zu jeweils der Hälfte auf A und B verrechnet wurde, d.h. Person B konnte diesen hälftigen Betrag bei der Vermögensausgleichung bei A in Abzug bringen.
"Nach dieser genehmigten Vertragsvereinbarung stand der volle Betrag von x-Tausend DM der Person C zu" (O-Ton der Erklärung).
Im selben Jahr vermerkt Person C auf dem Original handschriftlich als letzten Wunsch, dass der Betrag von x-DM erst nach dem (eigenen) Ableben fällig wird. Zusatz ist mit Unterschrift von C versehen.
Einige Jahre später vermerkt Person C einen weiteren handschriftlichen Zusatz, dass der Betrag von x-DM an Person D auszuzahlen ist. Ebenfalls mit Unterschrift von C versehen.
Person C ist zu Jahresbeginn verstorben.
Folgende Frage ergibt sich hierzu:
Besteht die Forderung nach dem Betrag von x-DM bzw. umgerechnet in heutige x-EUR nach wie vor oder ist seit Niederschrift der Erklärung im Jahr 1997 eine Art Verjährung eingetreten, so dass D den Betrag gegenüber B nicht mehr einfordern kann?
-- Einsatz geändert am 16.07.2012 22:07:34
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