Verjährung
Preis: 50,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
| in unter 2 Stunden
Sachverhalt
Die B GmbH erledigt für die Einzelhandelskauffrau Y die Buchhaltung von März 2007 bis Februar 2008. Dafür stellt sie EUR 10.000,00 in Rechnung. Da Y derzeit knapp bei Kasse ist, bittet der Geschäftsführer W der B GmbH, seine Frau D, in der Boutique einzukaufen. Im Januar 2008 erwirbt D Kleidung für EUR 3.000,00 bei Y. Hinsichtlich der Bezahlung vereinbart der Geschäftsführer W mit Y, dass der Betrag mit der Forderung der GmbH verrechnet wird.
Im Anschluss will Y nicht bezahlen. Die B GmbH reicht Klage beim Landgericht ein. Die Klage wird im Juni 2012 zurückgewiesen. Die B GmbH legt im Juli 2012 Berufung beim Oberlandesgericht ein. Ebenfalls im Juli 2012 erhebt Y Klage gegen Frau D beim AG und verlangt Bezahlung der EUR 3.000,00 für den Kleiderkauf.
Fragen
1) Ist der Anspruch der Y gegen D verjährt?
2) Ist der Anspruch gegen die B GmbH auf Verrechnung verjährt, weil
1. das zugrundeliegende Primärgeschäft verjährt ist oder
2. der Anspruch auf Verrechnung gegen die B GmbH verjährt ist (Anmerkung: Im Prozess vor dem LG war die Verrechnung Gegenstand, sie wurde allerdings insoweit nicht tituliert.)?
3) Falls die B GmbH die Berufung gewinnt und die Y rechtskräftig EUR 10.000,00 schuldet, darf sie dann die EUR 3.000 trotz Verjährung verrechnen?
Verjährung









