Verjährung Privatdarlehen , fällig 1999
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
| in unter 2 Stunden
Habe Privates Darlehen erhalten.
Frage: Ist der Rückzahlungsanspruch verjährt?
(Bin dessen sicher, da Fällikeit fest vereinbart für 1999, und auch für meinen Fall das neues Recht gelten müsste).
Folgende handschschriftliche Vereinbarung wurde getroffen:
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Überschrift: Schuldschein
Text: Ich..(Name Schuldner)schulde ... (Name Darlehensgeber) einen Betrag von X DM.
Diesen Betrag hab ich bar am 1.4.1998 erhalten.
Dieser Darlehensvertrag wird zunächst unverzinslich gewährt.
Das Darlehen ist fällig am 1.Dezember 1999.
Unterschriften
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Es wurden niemals weitere Vereinbarungen getroffen, kein Geld gezahlt, bis heute keins eingefordert
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Per Schreiben von heute fordert auf einmal ein Anwalt Darlehensrückzahlung+Zinsen 5% seit 2.12.99.
Er wiederholt im Vorderungsschreiben (Anlage Vertragskopie) sogar nochmals die Fälligkeit 01.12.1999 und kündigt nach fruchtlosem Fristablauf die gerichttliche Geltendmachung der Forderung an.
(Er sollte das neue Schuldrecht doch kennen und sich der Verjährung doch bewust sein?!)
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Besteht ein Rückzahlungsanspruch?
Verjährung Privatdarlehen









