Verjährung Nebenkosten aus Miete
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir benötigen einen juristischen Rat zu dem folgenden Sachverhalt:
Wir waren 2 Jahre (vom 1.11.2008 bis 30.11.2010) als Mieter in einer Wohnung. Wir haben vom Vermieter genauso wie alle anderen Parteien in dem Haus keine Nebenkostenabrechnung seit Einzug erhalten gehabt. Wir hatten die Abrechnungen 2008 und 2009 vor unserem Auszug mit einer gesetzten Frist zwei Mal angefordert und in unseren Schreiben angekündigt, dass wir uns die Hälfte der Nebenkosten einbehalten werden, falls uns die Abrechnung binnen gesetzter Frist nicht zugeht. In diesem Zusammenhang gilt es noch zu erwähnen, dass wir während unserer Mietdauer mehrfach einen Totalausfall von Heizung und Warmwasser hatten, der sich auch schon über mehrere Wochen hinzog. Nach Ablauf der Frist haben wir rückwirkend für die gesamte Mietdauer die Hälfte der Nebenkosten in Höhe von 100,- EUR pro Monat (insgesamt 2.500,- EUR) einbehalten. Jetzt haben wir vom Amtsgericht ein Schreiben zugestellt bekommen, in dem uns der Vermieter verklagt, sowohl diese einbehaltenen Nebenkosten nebst Zinsen als auch eine Nebenkostennachzahlung von 1.800,- EUR ihm zu schulden. Der Vermieter behauptet, uns eine Nebenkostenabrechnung für 2009 Ende Dezember 2010 zugestellt zu haben, die per Boten an die Firmenadressen unserer Arbeitgeber in Briefkästen geworfen wurde (angeblich Ende Dezember 2010), die wir beide jedoch nicht erhalten haben. Die Nebenkostenabrechnung 2009 ist uns im Zusammenhang mit der eingereichten Klage zugegangen. Diese Nebenkostenabrechnung (erstellt von der BHW) besteht aus einer Heizkosten- und Warmwasserabrechnung, die für den Abrechnungszeitraum vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 berechnet ist und aus der sich eine Nachzahlung in Höhe von 1.800,- EUR ergibt, und aus einer Betriebskostenabrechnung, die für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 ist und aus der sich ein Guthaben für uns in Höhe von 400,- EUR ergibt. Eine Nebenkostenabrechnung 2008 haben wir hingegen immer noch nicht erhalten. Zudem behauptet der Vermieter von einem Mietskautionskonto über 3.600,00 EUR nichts zu wissen, obwohl wir dieses Konto bereits bei Wohnungseinzug bei unserer Bank eröffnet hatten.
Für uns ergeben sich folgende Fragen:
1. War es von uns rechtens, rückwirkend die Hälfte der Nebenkosten einzubehalten?
2. Ist der Vermieter berechtigt für diese einbehaltenen Nebenkosten Zinsen zu berechnen?
3. Ist die Nebenkostenabrechnung nicht schon verjährt?
4. Wie verhält es sich mit der Verjährung, wenn die Heizkosten-und Warmwasserabrechnung und die Betriebskostenabrechnung sich auf verschiedene Abrechnungszeiträume beziehen?
5. Müssen wir die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen 2008 zurückerstatten, obwohl diese doch vermutlich verjährt sind?
6. Was können wir machen, wenn sich der Vermieter auf den Standpunkt stellt, er hätte uns die Abrechnung noch im Jahre 2010 zugestellt und wir diese aber nicht erhalten haben?
7. Hat die Klage des Vermieters überhaupt Aussicht auf Erfolg, wenn doch ein zu seinen Gunsten laufendes Mietkautionskonto bei einer Bank existiert?
8. Nachdem der Vermieter behauptet, er wüsste nichts von einem Mietkautionskonto, hätten wir oder die mietkautionskontoführende Bank den Vermieter darüber informieren müssen?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Miete Nebenkosten Verjährung









