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Verjährung Nebenkosten 2008 & 2009


29.01.2011 09:21 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Hallo,

wir sind Mieter einer Wohnung und im Juni 2008 in die Wohnung eingezogen, gestern lag in einem Briefumschlag die Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2008 & 2009 vor unserer Wohnungstür.
Der Abrechnungszeitraum 2008 liegt dabei von 1.4.2008 - 31.12.2008.
Für das Jahr 2009: 1.1.2009-31.12.2009

Die Nebenkostenabrechnung ist von einem Haus- und Grund Verband erstellt worden. Datum der Erstellung ist der 14.12.2010.
Der Brief lag aber wie bereits oben erwähnt erst am 28. Jan 2011 vor der Wohnungstür!
Wir sollen einer erhebliche Summe nachzahlen.

Meine Frage: Sind die Abrechnungen verjährt?

Wie sollen wir uns weiter verhalten?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 171 weitere Antworten zum Thema:
Nebenkosten Verjährung 2008 2009
29.01.2011 | 09:37

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

hier sollten Sie sich auf den Ausschluß der Nachforderungen berufen.

Rechnet der Vermieter aus Gründen die er zu vertreten hat nicht innerhalb der Abrechnungsfrist von 12 Monaten ab, so ist er mit seinen Ansprüchen aus der Nebenkostenabrechnung ausgeschlossen.

Dieses folgt aus § 556 Absatz 3 BGB.

Entscheidend ist dabei der Zugang, nicht das Datum der Erstellung.

Daher ist die Frist nicht eingehalten worden. Es würde nun dem Vermieter der Nachweis obliegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hätte.

Derzeit ist nicht ersichtlich, wie er diesen Nachweis führen sollte.

Kann der Nachweis aber erbracht werden, sollten Sie die Abrechnung unbedingt vollständig prüfen lassen. Denn der überwiegende Anteil aller Nebenkostenabrechnungen ist formal und inhaltlich falsch.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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