Verjährung Bürgschaftinanspruchnahme/Bankdarlehn
Sehr geehrte RAe,
im Jahr 2003 wurde ich von einer Bank aufgrund einer im Jahre 2001 abgegebenen, selbstschuldnerischen Bürgschaft, die ich für eine GmbH, die 2003 in Insolvenz gefallen ist, abgegeben habe, in Anspruch genommen.
Ich habe mit der Bank im Jahr 2003 eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Bis zum Jahr 2005 habe ich die monatlichen Raten bedient. Da die Bank zwischenzeitlich fusioniert hatte, gab es hinsichtlich der Zinsabrechnungen im Jahr 2005 Unstimmigkeiten auf Grund derer ich die monatlichen Zahlungen eingestellt habe. Die schriftliche Vereinbarung war befristet bis zum 30.10.2007.
Seit 2005 habe ich seitens der Bank keine weiteren Zahlungsauffordeungen oder Kontaktaufnahmen gehabt.
Im März und April 2012 erhielt ich nunmehr Schreiben eines Inkassounternehmens, das die damalige Restforderung zuzüglich Zinsen wieder geltend macht und mich zur Zahlung auffordert.
Frage 1: Ist der Anspruch aus der damaligen Bürgschaft nicht zwischenzeitlich verjährt?
Ich weiss, dass die Bank die insolvente GmbH nach der Kreditkündigung niemmals weiter in Anspruch genommen hat. (Der damalige Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgelehnt und die GmbH von Amts wegen gelöscht.)
Frage2: Ist damit nicht auch der Darlehnsanspruch an die GmbH zwischenzeitlich verjährt? Wenn ja, bedeutet dies nicht auch grundsätzlich, dass die Bürgschaft damit erloschen ist?
Frage3: Wie soll ich mich gegenüber der Inkassofirma verhalten? Bisher habe ich auf das Schreiben nicht geantwortet.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
D.S.
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