Verjährungsfristen
26.03.2011 06:52 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Astrid Hein
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Grüß Gott,
ein Mieter kürzt die Mieter wegen baulicher Mängel. Der Vermieter widerspricht nicht und das Mietverhältnis setzt sich so über insgesamt etwa 4 Jahre fort.
Der Mieter zieht dann nach ordentlicher Kündigung (Mietrecht) aus. Bei der Wohnungsübergabe verweigert der Vermieter ein Übergabeprotokoll. Es gibt aber einen Zeugen.
Nach 5 Monaten erklärt der Vermieter, dass bei einer Begehnung der Wohnung 5 Wochen nach dem Auszug festgestellt worden sei, dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben worden wäre. Er verweigert die Rückgabe der Mietkaution und widerspricht einem Mahnbescheid (ohne Angabe von Gründen).
Unabhängig davon, ob die geltend gemachten Mängel sachrichtig sind oder nicht habe ich folgende Fragen zu den Verjährungsfristen.
1. Wie lange nach Beendigung eines Mietverhältnisses hat ein Vermieter das Recht, Ansprüche aus einer Mietminderung geltend zu machen? Sind diese Ansprüche danach verjährt?
2. Wie lange nach Beendigung eines Mietverhältnisses hat ein Vermieter das Recht, Ansprüche aus einer nicht ordnungsgemäß übergebenen Wohnung beim Mieter geltend zu machen? Sind dann diese Ansprüche verjährt?
3. Wie lange nach Beendigung eines Mietverhältnisses hat ein Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten (Anm.: Die NK-Abrechnung des letzten Jahres ist bereits erfolgt) und bis wann muss er sie zurückzahlen? Wann verjährt der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung?
Das Ende des Mietverhältnisses liegt mittlerweile 8 Monate zurück.
Es reichen ganz kurze Antworten.
Vielen Dank und viele Grüße









