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Frage geschrieben am 24.04.2006 10:19:00

Verjährungsfristen / Strafrecht England

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3676
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 36 weitere Antworten zum Thema Strafrecht.
Ich habe von Oktober 2000 bis November 2002 in London, England gewohnt. Dort bin ich etwas auf die schiefe Bahn geraten und habe zusammen mit meinem Exfreund ein paar "krumme Dinger" gedreht. Dabei ging es u.a. um Kreditkartenbetrug. Wir wurden verhaftet und verurteilt. Mein Exfreund verbrachte ca. 7 Monate im Gefängnis und ich wurde aufgrund meiner damals labilen psychischen Lage und Drogensucht zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Ich verließ im November 2002 fluchtartig das Land, da ich von meinem Exfreund nach seiner Entlassung fast zu Tode geprügelt wurde. Meine Eltern haben mich sozusagen "gerettet" und in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus dem Land zurück nach Hause geholt. Hier in Deutschland habe ich mich dann wieder erholt und meine dunkle Vergangenheit vollständig hinter mir gelassen.

Somit bin ich also von meiner Verurteilung "davongelaufen". Von den 80 Stunden habe ich ca. 20 Stunden abgeleistet. Die Gerichtsverhandlung war im April und ich habe im November das Land verlassen und somit die Auflagen die mir gerichtlich erteilt wurden nicht erfüllt. Seither war ich natürlich nicht mehr in England und habe auch nicht vor, dieses Land jemals wieder zu betreten. Meine Eltern haben sich auch hier bei der örtlichen Polizei erkundigt. Diese meinten, ich würde nicht gesucht werden und mir würde nichts passieren. In Deuschland habe ich ein reines Führungszeugnis.

Mein momentanes Problem ist nun: Ich werde am 01. Juni bei einer neuen Firma anfangen. Dort erhalte ich eine Firmenkreditkarte, da ich evtl. auch auf Geschäftsreisen muss. Der Kartenantrag geht über die Zentrale der American Express Corporate in London. Ich habe nun Angst, dass dort vielleicht mein Name eventuell auf einer Liste auftauchen könnte und das ganze wieder von vorne anfängt. Des weiteren weiß ich nicht, ob ich geschäftlich irgendwann mal wieder nach Großbritannien muss.

Meine Frage ist: Wie lange beträgt die Verjährungsfrist in England? Ich habe Angst, dass falls ich dieses Land betrete ein Empfangskommando am Flughafen auf mich wartet und ich für meine alten Jugendsünden büßen muss.

Wie gesagt: Das ganze ist nun 3 Jahre her und ich kann mich mit der Person die ich damals war, nicht mehr identifizieren. Ich habe sämtliche kriminelle Aktivitäten und Drogensucht vollständig hinter mir gelassen und vor 3 Jahren ein neues Leben angefangen.

-- Einsatz geändert am 24.04.2006 12:49:25


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Diese Antwort ist vom 25.4.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.04.2006 04:34:35
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,
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vielen Dank für Ihre Frage!

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie bereits mit der Ableistung der Auflage begonnen, d.h. die Strafe wurde bereits zu einem Teil vollstreckt. Daß Sie die Auflage nicht erfüllt haben, dürfte die englische Justiz als Verletzung der Bewährungsauflagen sehen.
Da Sie jedoch zu einer relativ geringen Strafe verurteilt wurden (ich vermute, die Bewährungszeit lief zwei Jahre, nicht die verhängte Strafe), ist es sehr wahrscheinlich, daß das Vollstreckungsverfahren eingestellt wurde. Dafür spricht auch, daß kein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt wurde bzw. kein Auslieferungsantrag anhängig ist. Jedoch hält das jede Justizverwaltung anders, so daß sich nur schlecht eine generelle Antwort geben läßt.

Die sicherste Methode, um Rechtsklarheit zu gewinnen, wäre, einfach bei der entsprechenden Justizverwaltung nachfragen, ob gegen Sie etwas vorläge. Dazu sollten Sie einen deutschen oder englischen Kollegen beauftragen. Ich halte es für zweckmäßig, daß er bei der Anfrage nichts über Ihren möglicherweise geplanten Aufenthalt auf der Insel aussagt.

Bezüglich des Kartenantrages müssen Sie unter Umständen damit rechnen, daß die Credit Reference Agencies Sie wegen des Kreditkartenbetruges vermerkt haben. Diese Agencies geben jedoch gerne Auskunft (auch per Fax oder online), so daß es auch hier am einfachsten ist, dort gegen eine Gebühr von jeweils ca. zwei Pfund Ihr sogenanntes Credit File anzufordern.
Die Adressen finden Sie hier:
http://www.fsa.gov.uk/consumer/04_CREDIT_DEBT/mn_file_info.html

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


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