Verjährung von Schadenersatzansprüchen
08.12.2008 09:25 |
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Schadensersatz
Beantwortet von
Sehr geehrte/r Anwalt/Anwältin,
ich bitte um Mitteilung, innerhalb welcher Frist Schadenersatzansprüche (z.B. aufgrund sittenwidriger Schädigung) verjähren. Im Gesetz habe ich etwas von 10 Jahren gelesen.
Anderenortes habe ich etwas von 2 Jahren (bezogen auf Verkehrsunfällen) gelesen.
Beim alten BGB lautete die Verjährungsfrist doch 3 Jahre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nun 10 Jahe sind.
In meiner Frage geht es um die Verjährung seit KENNTNIS.
MfG
Trifft nicht Ihr Problem?
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