Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 21.11.2010 16:56:20

Verjährung von Krankenhauskosten für Behandlung

Rechtsgebiet: Medizinrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1744
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 6 weitere Antworten zum Thema Verjährung.
meine Frau ist am 25.12.1998 nach einer 1 jährigen Behandlung verstorben und ich hatte nach dem Tod meiner Ehefrau über 30.000 DM schulden an das Krankenhaus weil das Krankenhaus einen falschen Satz für Privatversicherte zur Abrechnung der Arzt und Behandlungskosten herangezogen hat. Ich hatte dann eine Ratenzahlung mit dem Krankenhaus vereinbart und auch einen teil der Schulden abbezahlt. Dann konnte ich aus Wirtschaftlichen Gründen nicht mehr diese Ratenzahlung bedienen und bekam vom Landgericht ein Versäumnisurteil. dann habe ich in unregelmäßigen Zeitasbständen wieder Raten bezalt bis es mir wiederum nicht mehr möglich war. Die letzte Ratenzahlung liegt nun schon über 3 Jahre zurück. Nun ist meine Frage: ist die Unbezahlte Rechnung des Krankenhauses noch immerb Rechtsverbindlich und Betreibungsfähig,da ich nun nach über 3 Jahren erneut vom Krankenhaus aufgefordert wurde die Ratenzahlung sofort wieder aufzunehmen oder versucht das Krankenhaus nur eine Forderung zu bekommen die schon Verjährt ist und mache ich einen Fehler wenn ich diese Ratenzahlung jetzt wieder aufnehme


Antwort geschrieben am 21.11.2010 18:51:11
Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt , Tel: 05036 925120, Fax: 05036 925121
Arbeitsrecht, Internationales Recht, Sozialrecht, Medizinrecht, Medienrecht
Bewertungen: 104
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten:

In dem anzuwendenden Verjährungsrecht des BGB ist am 01.01.2002 eine Reform erfolgt, die u.a. auch Ansprüche betrifft, die vor diesem Datum entstanden sind, so wie der hier vorliegende. Eine Übergangsvorschrift besteht in EGBGB 229 § 6.
Nach altem Recht wird durch Klageerhebung die Verjährung eines Anspruchs unterbrochen. In Ihrem Fall betrug die Verjährungsfrist nach § 196 Ab1 Nr. 11 BGB a.F. 2 Jahre. Mit dem Versäumisurteil ist grundsätzlich eine „Festigung" des Anspruchs des Krankenhauses einhergegangen. Er ist rechtkräftig „festgestellt" worden. Nach der alten Regelung verjährten Ansprüche, die rechtkräftig durch (Versäumnis-) Urteil festgestellt wurden, nach 30 Jahren. Dies war die reguläre Verjährungsfrist für Ansprüche. Eine Ausnahme hinsichtlich einer kürzeren Verjährungsfrist bestand insoweit nicht, als in den gesetzlich geregelten Ausnahmefälle die per Urteil festgestellten Ansprüche nicht genannt waren.
Nach dem neuen Verjährungsrecht (ab dem 01.01.2002) bestimmt nunmehr § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB explizit eine 30 jährige Verjährungsfrist für rechtskräftig festgestellte Ansprüche, so wie den vom Krankenhaus gegen Sie geltend gemachten Anspruch.
Da beide Verjährungsfristen für rechtkräftig festgestellte Ansprüche nach der alten und der neuen Fassung des Verjährungsrechts unverändert gleich lang sind, triit somit gemäß der Übergangsvorschrift nach EGBGB 229 § 6 auch keine „Modifizierung", d.h. ggf. Kürzung der Verjährungsfrist auf die jetzigen Regelverjährungsfrist von 3 Jahren, ein. Es bleibt somit die 30 jährige Verjährungsfrist für den rechtskräftig festgestellten Anspruch des Krankenhauses, den dieses bis zum Ablauf auch geltend machen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen im Rahmen einer Erstberatung weiterhelfen.

Hinweisen möchte ich noch darauf, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

K. Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt

Kevin Winkler, LL.M. (UOW, Australien)
Rechtsanwalt

Am Saalbrink 23, 31535 Neustadt a. Rbge.

Mail: winkler@winkleranwaltskanzlei.com

Fon: 05036 925120
Fax: 05036 925121



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Medizinrecht letzten Monat:

2
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Verjährung   Krankenhauskosten   Behandlung