Verjährung einer Bürgschaft
14.04.2009 12:31 |
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Vertragsrecht
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1. Im Oktober 1996 habe ich einen Darlehens-und Lebensversiche-rungsvertrag bei einer Versicherung abgeschlossen. Dazu musste meine Frau eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen.
2. Über mein Vermögen wurde im August 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet. Aus diesem Grund kündigte die Versicherung (mit eingeschrie-benem) Brief im September 2002 rückwirkend zu Anfang August den Lebensversicherungsvertrag und rechnete die Werte der LV mit dem Darlehen ab und nahm auch an dem Insolvenzverfahren teil.
3. Gleichzeitig wurde meiner Frau ebenfalls in (einem eingeschrie benen) Brief mitgeteilt, dass mein Darlehensvertrag wegen des Insolvenzverfahrens mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde. Als selbschuldnerisch haftende Bürgin wurde sie aufgefordert, für die Zahlung des gesamtan Schuldbetrges zu sorgen.
4. Bis zum April 2009 haben wir dann nichts mehr von der Versicherung gehört; aber plötzlich - nach 6,5 Jahren - wurde meine Frau in (einem nicht eingeschriebenen) Brief aufgefordet, als selbstschuldnerisch haftende Bürgin monatliche Zahlungenzur Tilgung der Restschuld zu leisten.
5.MEINE FRAGE: IST DIE BÜRGSCHAFT NACH 6,5 JAHREN NICHT VERJÄHRT?
Trifft nicht Ihr Problem?
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