Verjährung der Gewährleistung bei Nacherfüllung
| 01.12.2010 18:58 |
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Schadensersatz
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Der 5. Gang meines Privat PKW (10 Jahre alt) war defekt und wurde vor über einem Jahr als Neuteil des Getriebes für ca. 400 € (durch mich bezahlt) in einer Werkstatt erneuert. Nach 7 Monaten trat der gleiche Schaden erneut auf. Der 5. Gang wurde von der gleichen Werkstatt kostenlos wieder erneuert.
Jetzt, nach über einem Jahr, ist der gleiche Schaden schon wieder aufgetreten.
Die Werkstatt argumentiert jetzt, dass die ursprüngliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr abgelaufen ist und sich diese Frist durch einen erneuten Einbau nicht verlängert. Daher würde die Werkstatt einen erneuten Austausch des 5. Gangs nicht auf Gewährleistung durchführen.
1. Frage
Ist es richtig, dass sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist durch einen erneuten Einbau nicht verlängert? (Ich gehe davon aus, dass die Werkstatt den Schaden durch den erneuten Einbau anerkennt.)
2. Frage
Handelt es sich tatsächlich um eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, bzw. kann die Frist im Kaufvertrag in diesem Fall auf 1 Jahr reduziert werden? Nach neuem Recht beträgt doch die Verjährungsfrist mindestens 2 Jahre.
3. Frage
Wie sollte ich gegenüber der Werkstatt argumentieren, um die Erneuerung des 5. Gangs als Gewährleistung zu fordern?
Trifft nicht Ihr Problem?
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