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Frage geschrieben am 17.02.2011 22:07:53

Verjährung bei Abtretung

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1112
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Verjährung.
Ich habe eine Druckmaschine erworben. Vereinbart war die Zahlung eines Betrages in Höhe von 4.500,00 EUR. Ein Teilbetrag in Höhe von 3.000,00 EUR sollte innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Maschine überwiesen werden. Der Restbetrag in Höhe von 1.500,00 EUR sollte durch die Abtretung "erfüllungshalber" einer Kundenforderung beglichen werden. Die abgetretenen Ansprüche sollten auf den genannten Betrag angerechnet werden. Allerdings musste zunächst eine Leistung meinerseits für den Kunden erbracht werden. Es wurde daher weiter vereinbart, dass der abgetretene Teil erst mit Beendigung der Leistung an den Kunden, also mit Fertigstellung des Auftrages, fällig wird.

Die Vereinbarung wurde im Jahr 2005 geschlossen. Bezahlt wurde bislang noch gar nichts. Meine Frage ist, ob beide Forderungen verjährt sind oder ob die Forderung auf 1.500,00 EUR noch besteht.


Antwort geschrieben am 17.02.2011 22:12:29
Rechtsanwalt Alexander Stephens
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Sehr geehrter Fragensteller,

um Ihre Frage beantworten zu können, müssten Sie mir noch mitteilen, wann denn die Leistung an den Kunden erbracht worden ist, sprich die fertigstellung des Auftrages. Hiernach - so habe ich Sie verstanden - richtet sich die Fälligkeit der Forderungsabtretung.... oder?

Vielen Dank im Voraus

Rechtsanwalt Stephens

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.02.2011 22:17:33

Der Auftrag wird erst Ende April 2011, also in 2,5 Monaten beendet sein.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.02.2011 23:59:28

Sehr geehrter Fragensteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Ihr Vertrag ist m.E. in zwei Teile hinsichtlich der Frage nach der Verjährung aufzuteilen:
Hinsichtlich den 3.000 €, die sechs Monate nach Auslieferung fällig gestellt waren sind mittlerweile verjährt. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Verjährungsregelungen, wonach die Verjährung mit Ablauf des Jahres nach Entstehung des Anspruchs beginnt und nach 3 Jahren abläuft. Ende der Verjährungsfrist war demnach der 31.12.2008.
Hinsichtlich der Forderung in Höhe von weiteren 1.500 € hatten Sie die Fälligkeit unter eine aufschiebende Bedingung, nämlich die Fertigstellung Ihrer eigenen Verbindlichkeit bzgl. des Drittschuldners im Rahmen der Forderungsabtretung. Da diese erst in diesem Jahr eintritt beginnt auch die Verjährung erst mit Ablauf dieses Jahres und endet damit erst am 31.12.2014.


Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen unter info@akmuc.de zur Verfügung!

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer (kostenpflichtigen) Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930).

Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.

Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,

Ihr
Alexander Stephens

__________________________________________________________________________________

*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.


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