ich habe fast 6 Jahre im Ausland gelebt und irgendwann dort meine Arbeit verloren. Seit 2007 habe ich dann meine ausstehenden Kreditraten (Kredit von 2005) nicht mehr bezahlt. Jetzt haben wir April 2011, ich lebe wieder in Deutschland und prompt kam jetzt ein Schreiben vom Rechtsanwalt, dass der Kredit noch abzuzahlen ist. Sind die Kreditschulden verjährt. Im Internet findet man widersprüchliche Aussagen. Lohnt es sich Einspruch zu erheben?
Antwort geschrieben am 06.04.2011 16:02:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Die Verjährung des Anspruches auf Zahlung der einzelnen Raten und der Rückzahlung der (nach Kündigung) restlichen Gesamtforderung richtet sich nach § 197 BGB: Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Forderungen aus dem Jahr 2007 wären danach am 31.12.2010 verjährt.
Forderungen ab 2008 wären aber noch nicht verjährt.
Im Übrigen ist § 497 Abs. 3 S. 3 BGB zu beachten: Danach gilt nach einer Inverzugsetzung, also z.B. nach Kündigung des Darlehens durch die Bank und Fristsetzung zur Rückzahlung, eine 10-jährige Hemmung der Verjährung.
Hat die Bank Ihnen also 2007, als Sie die Ratenzahlungen eingestellt haben, den Kredit gekündigt und Ihnen eine Frist zur Rückzahlung gesetzt, wäre die Forderung heute nicht verjährt, weil die Verjährung bis 2017 gehemmt ist.
Ich empfehle Ihnen daher, die Verjährung anhand der Unterlagen (Vertrag, Schriftverkehr) konkret anwaltlich prüfen zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
Mietrecht - Familienrecht - Internetrecht - Verkehrsrecht
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.04.2011 16:47:43
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Das heißt also, auch wenn mir 2005 der Kredit schon gekündigt wurde wegen Verschlechterung der Verhältnisse, verjährt er erst im Jahr 2015??
Gibt es auch jetzt noch eine Chance zur Ratenvereinbarung? Meine wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich wesentlich verbessert.
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Das heißt also, auch wenn mir 2005 der Kredit schon gekündigt wurde wegen Verschlechterung der Verhältnisse, verjährt er erst im Jahr 2015??
Gibt es auch jetzt noch eine Chance zur Ratenvereinbarung? Meine wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich wesentlich verbessert.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.04.2011 00:01:04
Vielen Dank für die Nachfrage, die ich Ihnen ja bereits auf dem E-Mail-Weg beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Vielen Dank für die Nachfrage, die ich Ihnen ja bereits auf dem E-Mail-Weg beantwortet habe.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwartmann direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

