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Frage geschrieben am 15.06.2010 10:36:09

Verjährung bei Strom und Gasrechnung

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4244
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Habe am 13.06.2010 die erste und letzte Mahnung von den Stadtwerken bekommen.
Die Forderungen für Strom und Gas, Schlußrechnung sind vom 10.04.2007 und belaufen sich auf 462,90 einschließlich 4,00 Mahnanforderforderung.
Ist da eine Verjährung eingetreten? wenn ja was muß ich dann machen.
Mit feundlichen Grüßen

Peter Janz


Antwort geschrieben am 15.06.2010 10:48:53
Rechtsanwältin Sonja Richter
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Verjährung für Forderungen für Strom und Gas richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregelungen des BGB. Gemäß § 195 BGB verjähren diese Forderungen in drei Jahren. Dies ist vermutlich auch der Grund, warum Sie Ihre Frage stellen. Hier sind zwar bereits drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Schlußrechnung vergangen. Allerdings berechnet sich die Verjährungsfrist anders:

Die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB beginnt erst mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Das bedeutet für Ihren Fall, daß Verjährungsbeginn für die Forderung aus 2007 der 31.12.2007 ist. Verjährung tritt damit erst am 31.12.2010 ein. Die geltend gemachten Forderungen sind somit noch nicht verjährt. Sie müssen sich daher mit der geltend gemachten Forderung auch noch inhaltlich auseinandersetzen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -


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Verjährung bei Strom und Gasrechnung | Gesamtbewertung: 3.8/5 | Datum: 2010-06-17
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