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Verhandlung und Bewährungswiderruf


23.07.2012 03:50 |
Preis: 55,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Luisa Milazzo




Guten Tag,
ich habe heute um 9 Uhr eine Verhandlung wegen Körperverletzung im geringen Maße und Roller Diebstahl, den ich nicht begangen habe.

Ich saß 18 Monate im Gefängnis und habe 6 Monate Reststrafe auf Bewährung bekommen.

Zur Körperverletzung:
Ich war mit meiner Freundin auf einem Diskogelände und wir waren gute betrunken und dann kam ein Mädchen an und hat sozusagen etwas Schutz bei uns gesucht und auch gefragt ob sie bei uns stehen darf, weil sie von jemanden begrabscht wurde. Wir haben sie bei uns gelassen und gefragt wer es denn war, sie zeigte ihn uns und ich bin dann zu ihm hin, er war schon mit jemandem darüber am diskutieren und ich stellte mich dazu. Irgendwann so betrunken wie ich war, hab ich ihn geschupst, er ist auf dem Hintern auf einer Mauer gelandet und ich schlug ihm einmal ins Gesicht und das wars. Er hatte eine Zahnprotese die raus geflogen ist. Er sagte auch nachher bei der Polizei das er am Montag drauf sowieso einen Zahnarzt Termin hat und der Zahn gemacht wird und wenn das mit dem Zahn nicht passiert wäre, er keine Anzeige gemacht hätte.

Zum Roller Diebstahl:
Den Roller hat damals meine jetzige Freundin geklaut, nachdem sie bei ihrer besten Freundin Abends zuvor feiern war und dann hat sie ihn auf dem Rückweg zu mir geklaut und ihn bei uns in der Tiefgarage gestellt. Am nächsten Tag sagte sie mir das der Roller ihrer Freundin gehört und ob ich ihn für sie reparieren kann, da sie den Schlüssel verloren hat und ein neues Schloss benötigt. Normalerweise würde ich bei jedem denken da stimmt was nicht, aber niemals bei den beiden, das würde ich denen nie zu trauen. Ich hab das dann alles so gemacht und irgendwann war sie wieder unterwegs und rief mich an ob ich sie nicht vielleicht Ausnahmsweise abholen kann mit dem Roller, ich war natürlich dagegen, aber hab mich überreden lassen. Auf dem Rückweg wurden wir dann angehalten und mit zur Wach genommen, wir haben beide erzählt das der Roller meinem Stiefvater gehört um uns erstmal selber zu schützen. Am nächsten Tag hat meine Freundin aber da angerufen, einen neuen Termin gemacht und alles gestanden. Da ich aber schon sehr viel Mist gebaut habe, wird mir nicht geglaubt, sondern bin ich angeklagt.

Jetzt zu meiner Psyche:
Ich leide seit vielen Jahren an einer Angsterkrankung und nachdem ich aus dem Gefängnis kam nach den 18 Monaten, hat sie dieses extrem verschlimmert. Ich hab täglich Todesängste, oft mit Panikattacken. Ich hab Angst vergiftet zu werden und muss alles selbst kaufen und kochen, keiner darf da dran. Ich hab Angst vor der Sonne und verkriech mich deswegen zu Hause und gehe nur noch sehr selten raus und so weiter, dazu kommen noch Zwänge wie Waschzwang, Ordnungszwang ect. und dieser ganze Psychische Streß macht mich kaputt und ich kann nicht mehr. Ich bin dadurch auch sehr Aggressiv und gereizt und deswegen ist das in der Disko auch überhaupt erst passiert, ich hab vorher noch nie jemanden geschlagen, das ist nicht meine Art. Ich krieg es auch nicht mehr hin Termine wahrzunehmen, weil meine Ängste mich davon abhalten, ich kann nicht mal sehr gut Telefonate führen. Ich hab eine richtige Blockade und deswegen ist der Kontakt zu meiner Bewährungshilfe abgebrochen. Ich habe für heute nach der Verhandlung in einer Pychatrischenklinik einen Termin und hoffe auf einen Platz dort. Ich habe einen wegen Privatergründe nicht wahrgenommen, aber jetzt bin ich bereit mich therapieren zu lassen. Dieses mal werde ich auch von meinem früheren langjährigen Therapeuten dabei begleitet, so das ich das auch durchziehe.

Ich mach das alles nicht extra sondern brauche Hilfe und jetzt meine Fragen:

Habe ich eine Chance da noch heil raus zu kommen?
Falls nein und die Bewährung widerrufen wird, muss ich dann direkt heute ins Gefängnis oder mit Stellungsbefehl?

Ich bin dem Stellungsbefehl damals bei den 18 Monaten nicht nach gekommen und wurde drei Wochen später verhaftet und bin vorher noch gerannt, aber wurde gefasst.

Vielen Dank schonmal im vorraus
Liebe Grüße
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Antworten zum Thema:
Verhandlung Bewährungswiderruf
23.07.2012 | 07:17

Antwort

von

Rechtsanwältin Luisa Milazzo
19 Bewertungen
Sehr geehrter Fragensteller,

in Ihrem Fall könnte ihnen eventuell ein Pflichtverteidiger oder eine Pflichtverteidigerin beigeordnet werden gemäß § 140 Abs. 2 StPO, zum einen wegen der Höhe der insgesamt zu erwartenden Strafe, wenn Bewährungswiderruf und neue Strafe addiert werden, zum anderen aber, weil Sie eventuell wegen Ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, sich selbst angemessen zu verteidigen.
Ich würde diese Beiordnung beantragen. Es kann nicht schaden, das zumindest zu versuchen, wenngleich es natürlich abgelehnt werden könnte.

Sollte der Richter Ihrem Antrag stattgeben, würde der Termin vertagt und ein neuer Termin anberaumt, zu dem Sie dann mit Ihrem Pflichtverteidiger erscheinen.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann heute verhandelt werden.

Da ich Ihre Akte nicht kenne, kann ich nicht genau beurteilen, ob es in Ihrem Fall wahrscheinlich ist, dass Sie die Pflichtverteidigung bekommen, oder nicht.

Realistischer Weise würde ich in Ihrem Fall mit einen Bewährungswiderruf rechnen. Es ist jedenfalls nach Ihren Schilderungen nicht ersichtlich , dass bei Ihnen eine so positive Sozialprognose besteht, dass andere Mittel, wie die Verlängerung der Bewährungszeit Erfolg versprechen würden.
Dies wäre z.B. grundsätzlich denkbar, wenn Sie in einer Berufsausbildung stecken würden und in stabilen familiären Verhältnissen, aus denen der Richter Sie nicht herausreißen möchte.
Nach Ihren Angaben ist aber derartiges bei Ihnen nicht ersichtlich.

Bitte beachten Sie, dass ich natürlich Ihre Akte nicht kenne, und mich nur auf Ihre Angaben beziehe.

Gegebenenfalls kommt bei Ihnen eine Vollzugsuntauglichkeit wegen Ihrer Erkrankung in Betracht, die Ihnen eventuell die Psychiatrische Klinik bestätigen könnte.
Dann könnten Sie gegebenenfalls Haftaufschub bekommen, um zunächst stationär Ihre Erkrankung behandeln zu lassen. Allerdings hängt die Messlatte für die Annahme einer Vollzugsuntauglichkeit hoch! Das heißt es ist nicht unwahrscheinlich, dass Sie trotz Ihrer Erkrankung die Haft anzutreten haben.

Zu klären ist dies gegebenenfalls durch ein medizinisches Gutachten.

Sie könnten auch Haftaufschub beantragen, um Ihre Erkrankung therapieren lassen zu können. Ob dies gewährt werden kann ist von hier aus nicht ersichtlich.

Beachten Sie, dass Sie auch in der Haft Anspruch auf Behandlung Ihrer Erkrankung haben!

Nach Ihren Angaben rechne ich damit, dass Sie nicht sofort in Haft müssen, sondern zum Haftantritt bestellt werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre heutige Verhandlung.

Mit freundlichen Grüßen,

Luisa Milazzo
Rechtsanwältin


Luisa Milazzo
Endersstraße 3b
04177 Leipzig
Tel: 0341 60 43 61 00
Fax: 0341 6043 6103
Email: kontakt@luisa-milazzo.de
Web: www.luisa-milazzo.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Luisa Milazzo
Leipzig

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