Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Verhandlung.
Hallo, folgendes anfang 2010 wurde ich zu einer bewährungsstrafe die sich aus zwei gesamt strafen bildet veruteile einmal zu 2 jahren auf 4 und 10monate auf 4jahre wegen betruges. Jetzt ist noch ein erneuter fall aus dem jahre 2008 aufgetaucht der mit in das urteil von den zwei jahren gehen würde. Am 03.11 ist die verhandlung. Meine anwältin meinte der richter ist dafür das verfahren einzustellen da es bei der ersten verhandlung wenn dieser fall mit verhandelt wurden wäre nicht ins gewicht gefallen wäre, nur die staatsanwaltschaft ist nicht dafür. Ich habe den schaden wieder gut gemacht und alles zurück gezahlt. Jetzt meine frage, was denkt ihr wie es ausgeht? Ist es mehr wahrscheinlich das ich verurteilt werde? Oder kann anstelle einer freiheitsstrafe noch eine geldstrafe gegeben werden die ich bezahle oder sozialstunden oder ähnliches? Achja die bewährungsstrafe war meine erste strafe die zur bewährung ausgesetzt wurde vorher hatte ich solch eine noch nicht, auch keine haftstrafe. Ich gehe regelmäßig zu meiner bewährungshelferin und hab mir auch nix mehr zu schulden kommen lassen. Ob die staatsanwaltschaft sich auf die einstellung des verfahren einlässt da ja kein schaden entstanden ist und ich zurück gezahlt habe?. Oder muss ich mich jetzt wohl oder übel auf eine längere Zeit im gefängniss einstellen?
Lg
