Nach einem längeren Schreibmarathon ist es mir nun gelungen einen Löschantrag bei der Polizei durchzuboxen. Laut dieser wurde mein Eintrag aus dem Polizeiregister entfernt (dies habe ich schriftlich). Die Frage, die sich jetzt stellt, ist:
Mache ich mich strafbar, wenn ich auf die Fangfrage
"Hatten Sie schon mal mit der Polizei zu tun gehabt?"
mit "Nein" antworte?
Falls ja, welche Konsequenzen drohen mir? Könnte ich das Schreiben (also die Zusage, dass der Eintrag gelöscht worden ist) in einem Verfahren verwenden? Und gibt es überhaupt eine "schneidige" Strategie, um sich aus dieser Falle zu befreien? Ich mein, wenn ich alleine unterwegs bin, ist es mir ziemlich egal ob die mich untersuchen oder nicht - sollte ich aber vor Arbeitskollegen mit einem "kein Kommentar", und nicht mit einem "Nein" auf die Fangfrage antworten müssen, so ist nicht nur der Polizei klar, was Sache ist ...
Antwort geschrieben am 27.02.2011 20:26:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
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rein formal könnten Sie die Polizisten zunächst fragen, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge befragt werden und was Ihnen konkret vorgeworfen wird bzw. in welcher Angelegenheit Sie als Zeuge befragt werden und ob Sie nicht vorher belehrt werden müssten; § 136 StPO.
Andernfalls kann ich nur dazu raten, dass Sie die Frage mit einem eindeutigen 'Nein' beantworten, da Sie sich damit nicht strafbar machen.
Daher drohen Ihnen dadurch auch keine weiteren Konsequenzen, wenn der Eintrag aus dem Polizeiregister entfernt worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die einzige Konsequenz sein, dass Sie genauer kontrolliert werden, aber das wäre auch der Fall gewesen, wenn Sie mit 'Ja' antworten würden.
Sollten dann bei Ihnen Betäubungsmittel gefunden werden, sollten Sie sowieso keine Aussage machen.
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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Ingo Bordasch
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