Vergütung für Weiternutzung von Wohnung durch Vor-Eigentümer nach Immobilienerwerb
| 09.08.2012 09:28 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt LL.M. Stephan Rübben
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Ich plane die Anschaffung einer Eigentumswohnung und habe gegenüber den Eigentümern einer attraktiven Wohnung ein Kaufangebot abgegeben.
In dieser Anfrage stelle ich eine Frage, die vertrags- UND steuer-rechtliche Aspekte meines Kaufangebots betrifft.
Das Angebot sollte ausschließlich von einem Rechtsanwalt beantwortet werden, der auch eine angemessene Kompetenz in den relevanten steuerrechtlichen Aspekten hat.
Konkret geht es bei der Anfrage um folgenden Sachverhalt:
Es ist der Wunsch der derzeitigen Eigentümer, dass die Übereignung der Wohnung und die Bezahlung bereits drei Monate vor meinem Einzug erfolgt.
Hintergrund hierfür ist, dass die Eigentümer das Geld aus dem Wohnungsverkauf bereits vor Auszug aus ihrer Wohnung für die Anschaffung einer anderen Wohnung benötigen.
Für die Zwischenzeit von drei Monaten würden uns die Eigentümer einen Mietzins für die Nutzung der Wohnung bezahlen.
Dieses Vorgehen ist für mich grundsätzlich in Ordnung, da ich es mit dem Einzug nicht eilig habe.
Um das Zahlungsrisiko zu mitigieren und die Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grundererwerbssteuer, Makler etc.) zu senken würde ich diesen Mietzins idealerweise direkt im Kaufpreis einpreisen und ihnen die weitere Nutzung der Wohnung für drei Monate schriftlich zusichern.
Dieses Vorgehen würde mir - nach meiner zu validierenden Einschätzung - auch den Aufwand ersparen, die Mieteinkünfte für die drei Monate einkommensteuerrechtlich zu veranlagen. Der Mietzins für die drei Monate würde unter 10.000,00 € betragen.
FRAGEN:
1. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ein solches Vorgehen im Rahmen des Kaufvertrages über die Immobilie bzw. einem separaten Zusatzvertrag vereinbart werden könnte und ob dadurch die sonstigen Tranaktionskosten niederiger ausfallen würden.
2. Außerdem stellt sich für mich die Frage nach etwaiger Einkommenssteuer-, Grunderwerbs- und Schenkungssteuerrechtlicher Relevanz und Einordnung dieses Vorgehens.
Trifft nicht Ihr Problem?
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