ich betreibe seit 6 Jahren ein kleines Restaurant. Wir haben ein großen Pizzaofen der leider auch im Sommer die Gästeräume sehr anheizt und das Sommergeschäft in sehr warmen Tagen sehr stark beeinträchtigt. Jetzt haben wir eine Fläche von 6mx1m vor dem Lokal draußen 4 Tische aufgestellt die uns nicht ausreichen.
Vor unserem Nachbarhaus ist eine große freie Fläche von ca. 2m x 8m die ich schon beantragt hatte, nur die Behörde absage erteilt. Hätte man rechtlich noch eine Chance dagegen anzugehen?
Mit freundlichen Grüßen. Ilhan
Antwort geschrieben am 01.02.2012 05:20:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Sie beabsichtigen, eine Fläche des Bürgersteiges vor dem Nachbarhaus als weitere Fläche für Tische und Stühle Ihres Restaurants zu nutzen. Dabei handelt es sich um eine Sondernutzung von öffentlichem Gehweg.
Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit Ihres Vorhabens ist § 11 des Berliner Straßengesetzes.
Nach dessen Absatz 2 ist die Genehmigung in der Regel zu erteilen, wenn nicht Gründe dagegen sprechen Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn öffentliche Interessen der Sondernutzung entgegenstehen.
Dieses öffentliche Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn die Sondernutzung den Gemeingebrauch nicht unerheblich einschränken würde oder von der Sondernutzung schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen würde.
Ferner sind städtebauliche oder sonstige öffentliche Belange zu berücksichtigen.
In jedem Fall muss der konkrete Einzelfall beurteilt werden. Dazu ist sicherlich eine Besichtigung Ihres Restaurants, der vorhandenen Freifläche und der beabsichtigten Fläche erforderlich, um festzustellen, ob der Ablehnungsgrund der Behörde tatsächlich gegeben ist.
Letztlich liegt die Darlegungs- und Beweislast für einen Versagungsgrund bei der Behörde. Die Behörde muss darlegen können, warum in Ihrem konkreten Einzelfall die beantragte Sondernutzung nicht genehmigt werden könne.
Da Sie lediglich eine allgemeine Anfrage stellen und nicht die Gründe nennen, aus denen heraus die Sondernutzung der vorgesehenen Fläche abgelehnt wurde, kann hier nicht abschließend beurteilt werden, ob Sie eine Chance haben, gegen den ablehnenden Bescheid vorzugehen. Dies hängt zudem auch davon ab, wann Ihnen dieser Ablehnungsbescheid zugestellt worden ist.
Grundsätzlich können Sie gegen die Ablehnung des Antrages Widerspruch einlegen und, falls auch dieser Widerspruch abgelehnt würde, anschließend Klage erheben. Letztlich wird dann das Gericht entscheiden, ob die von Ihnen beantragte Sondernutzung zu genehmigen ist oder nicht.
Sie sollten, um zu einer rechtssicheren Aussage zu kommen, den Ablehnungsbescheid der Behörde zur Überprüfung einem Anwalt vorlegen.
Ich bin gerne bereit, Sie in einem weiterführenden Mandat zu vertreten. Falls insoweit Interesse besteht, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.02.2012 03:24:22
Sehr geehrter Herr R.O.,
ich würde gern die Möglichkeit nutzen und Ihr Angebot in weiterführende Vertretung annehmen.
Nur ich habe festgestellt das Sie aus Bielefeld schreiben. Ich bin Berlin. Würde es trotzdem gehen ?
Mit freundlchen grüßen.
Sehr geehrter Herr R.O.,
ich würde gern die Möglichkeit nutzen und Ihr Angebot in weiterführende Vertretung annehmen.
Nur ich habe festgestellt das Sie aus Bielefeld schreiben. Ich bin Berlin. Würde es trotzdem gehen ?
Mit freundlchen grüßen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.02.2012 07:15:52
Guten Morgen,
Sie können mich auch dann beauftragen, wenn ich aus Bielefeld bin und Sie aus Berlin. Es gibt gute Kommunikationsmittel, und Berln ist von Bielefeld mal gerade 2 ICE-Stunden entfernt.
Bitte kontaktieren Sie mich unter raottobielefeld@aol.de.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Morgen,
Sie können mich auch dann beauftragen, wenn ich aus Bielefeld bin und Sie aus Berlin. Es gibt gute Kommunikationsmittel, und Berln ist von Bielefeld mal gerade 2 ICE-Stunden entfernt.
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