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Frage geschrieben am 23.10.2011 22:02:11

Vergleichende Werbung

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 443
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema Werbung.
Wir haben ein neues Laubschutzsystem für die Dachrinne entwickelt (DaRi-Systemteile) und haben nun einen Werbespot gedreht, den wir auf Youtube und auf unserer Webseite veröffentlichen wollen.

In diesem Spot werden allgemein auch Mängel und Nachteile von Konkurrenzprodukten angesprochen.

Wir möchten nun um rechtliche Beurteilung bitten, ob wir in dem Werbespot wettbewerbswidrige Elemente haben.

Da wir überzeugt sind, dass das von uns entwickelte Laubschutzsystem nun das beste am Markt ist müssen wir sicher sein, dass wir mit dem Werbefilm den Mitbewerbern keine Angriffsfläche für den Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes bieten.

Der Werbefilm kann unter folgendem Link angesehen werden:

http://www.youtube.com/watch?v=l4Sm4hDFd6w

Vielen Dank

rastsi




Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Ich habe mir den von Ihnen angefertigten Werbefilm angeschaut.

Hierzu muß ich einschränkend sagen, daß ich natürlich zu den von Ihnen aufgestellten technischen Ausführungen keine Stellung beziehen kann (z.B. ob bei einem bestimmten System mit einem anderen Aufbau/einer anderen Konstruktion eher Äste o.ä. liegenbleiben etc.)

Grundsätzlich gilt: Solche Behauptung müssen den Tatsachen entsprechen. Wenn dies der Fall, dürfen Sie solche Vorteile auch in Ihrem Film darstellen.

Zu den grundsätzlichen Anforderungen der vergleichenden Werbung hatte ich bereits zuvor Stellung genommen.

Vom Gesamteindruck würde ich sagen, daß Sie in Ihrem Spot die Vorteile Ihres Systems deutlich herausstellen.

Dennoch würde ich Ihnen empfehlen, die pauschale Aussage zu entfernen, Sie hätten mehr als 15 Systeme getestet und Ihr System sei als Testsieger aus Ihrem Test hervorgegangen (am Anfang) bzw. sei das beste System (am Ende).

Unproblematischer wäre eine Aussage, daß Ihr System sich in den eingehenden Test hervorragend bewährt hat, oder eine ähnliche Aussage.

Ansonsten könnte ein Wettbewerber diese Aussage angreifen, mit der Argumentation, daß die Parameter für diesen Testsieg nicht richtig gewählt sind (z.B. ein billigeres System im Verhältnis bessere Ergebnisse liefert etc.)

Aussagen wie Testsieger (wenn nicht von neutraler Stelle getestet) oder das Beste sind letztlich immer angreifbar.

Daher würde ich Ihnen die Entfernung dieser beiden Aussagen empfehlen.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sie können mich bei weiteren Fragen auch über die angegebene E-mail Adresse kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.10.2011 21:41:15

Sehr geehrter Herr RA Mack,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wäre es so in Ordnung (hab nur die Szenen am Anfang und am Ende geändert)?

http://www.youtube.com/watch?v=lQ7QBYDtnNM

Viele Grüße und einen schönen Abend

rastsi
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.10.2011 09:28:04

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Ich habe mir die geänderten Aussagen noch einmal angeschaut. Meiner Ansicht nach ist das in Ordnung, eine solche Aussage ist in der Werbung zulässig.

Falls Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne per E-mail an mich wenden.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Vergleichende Werbung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-10-27
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