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Frage geschrieben am 01.10.2011 22:20:29

Vergleich mit Banken

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 720
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Bin mit meinem Einzelhandelsunternehmen nach 18 jähriger Selbstständigkeit gescheitert.
Mein Wohn- und Geschäftshaus wurde vom Gutachterausschuß auf 220.000,-€ geschätzt.
Die ZV ist angeordnet und wird wohl in 3 Monaten terminiert.Zur Zeit bin ich im Geschäft der Ehefrau (Gütertrennung) unterhalb der Pfändungsgrenze angestellt. Meine Ehefrau und ihre Verwandtschaft würden mir gerne helfen.
Nun möchte ich den drei Banken , die im Grundbuch stehen einen Vergleich anbieten.
Die erste Bank, eine Versicherungsunternehmen fordert laut Vergleichsangebot 153.000,-€ (ist im 1.Rang mit160.000,- vertreten) Die zweite Bank; dort habe ich 45.000.-€ Verbindlichjkeiten)ist im 2.Rang mit 40.000,-@ vertreten. Hier habe ich noch kein Vergleichsangebot angebot gemacht. Die dritte Bank im Grundbuch, hier liegen die Gesamtschulden bei 220.000,-€, hat mir eine Quote von 15% vorgeschlagen. Im Falle einer Versteigerung ging diese wohl leer aus.
Außerdem hat das Finanzamt noch einen Sicherungsvermerk von 10.000,- ins Grundbuch eintragen lassen.
Meine Fragen:
-Wieviel soll ich der zweiten Bank als Vergleich anbieten?
-Wieviel soll ich der 3. Bank anbieten? Sind 15% nicht zuviel?
-Das Haus wäre uns max 200.000,-€ wert.
Oder soll ich die ZV abwarten und das Haus durch meine Verwandschaft bzw. Ehefrau kaufen?


Antwort geschrieben am 01.10.2011 22:59:09
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

-Wieviel soll ich der zweiten Bank als Vergleich anbieten?

Wenn Sie die 15 % der dritten Bank für gerechtfertigt halten und das Haus Ihnen 200.000 wert ist, dann bleiben Ihnen nur noch 14.000 für die zweite Bank, was aber auch mehr als 30 % der Verbindlichkeiten bei ihr ist. Das sollen Sie auch anbieten.

-Wieviel soll ich der 3. Bank anbieten? Sind 15% nicht zuviel?

Es kann sein, dass die 15 % zuviel sind, aber es kann Ihnen egal sein, wenn die zweite Bank auf ihr Angebot mit etwas über 30 % der Verbindlichkeiten eingeht, denn schließlich ist Ihr Ziel für 200.000 das Haus für sich zu behalten. Man muss das aushandeln. Sie können ein Angebot mit einem zeitlich befristeten Widerruf abgeben, und sehen zu, ob die Taktik aufgeht. Die erste Bank muss 153.000 erhalten. Sie können danach natürlich auch mit den Prozenten handeln, aber ich würde das nicht machen. Wenn Sie 200.000 ausgeben wollen, dann versuchen Sie erstmal sich nach dem Angebot was auf dem Tisch vorliegt, also mit 153.000 und mit 15 %, zu richten. Sollte was mit den Banken nicht klappen, sollen Sie dann versuchen, die %% nach unten zu handeln.

-Das Haus wäre uns max 200.000,-€ wert.
Oder soll ich die ZV abwarten und das Haus durch meine Verwandschaft bzw. Ehefrau kaufen?

Das ist natürlich unter Umständen ein großes Risiko, da auch die Bank mitanbieten darf. Man kann überall in den Schaufenstern der Banken sehen, dass diese (ersteigerten) Immobilien anbieten. Es entstehen natürlich auch weitere Gerichtskosten. Das ist das letzte Mittel aus meiner Sicht, wobei ich nicht weiß, wo das Haus ist und wie schnell diese wieder verkauft werden kann. Es könnte sein, dass sich zuerst kein Kaufinteressent meldet und dann ihre Familie diese vorteilhaft erwirbt. Dazu sollten Sie besser mit einem Immobilienmakler in Ihrer Nähe reden. Er wird Ihnen darüber besser Auskunft geben können.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.

MIt freundlichen Grüßen


Edin Koca
Rechtsanwalt

www.edinkoca.com
info@edinkoca.com
Taunusstraße 43
60329 Frankfurt am Main

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.10.2011 23:08:33

Danke für Ihre Beantwortung; die mir sehr weitergeholfen hat. Nun noch das Finanzamt?
Denken Sie, die lassen mit sich handeln?
Ich muß doch den Betrag erst ablösen, bevor der Vergleich mit Besitzwechsel an meine Frau geht, Oder?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.10.2011 23:30:57

Ja, das Finanzamt wird dann eventuelle Forderungen stunden müssen. Sie können auch mit ihm einen Vergleich schließen. Es darf das machen.
Die öffentliche Gewalt ist auch an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Wegen dieser 10.000 € wird man nicht das Haus verkaufen. Aber Sie können auch das Geld in den Verhandlungen berücksichtigen.

Ich muß doch den Betrag erst ablösen, bevor der Vergleich mit Besitzwechsel an meine Frau geht, Oder?

Es wird wahrscheinlich im Vergleich festgelegt, dass die Bank die Einwilligung zum Löschung der Grundschuld erst nach Erhalt der vollständigen Summe abgeben will. Sie sollen auch alle Formalien und eventuell vorgeschriebene Form, z.B notarielle Beglaubigung oder Ähnliches beachten. Am besten fragen Sie nochmal beim Grundbuchamt, was Sie für Unterlagen benötigen.

Viel Glück noch!

Edin Koca, RA
V iel

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Vergleich mit Banken | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-10-01
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