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Frage geschrieben am 23.01.2012 12:17:35

Vergleich bei Rückzahlung eines Kredites

Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € 51,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 454
Ich möchte einen Vergleich zu einer Kreditschuld abschließen. Aus einem ehemaligen, im Jahr 2003, abgeschlossenen Kreditkartenvertrag, der im Jahr 2005 gekündigt wurde, resultiert eine Schuld von ca. 20.000€, die ich auch über ein Schuldanerkenntnis bestätigt habe. Seit 2005 tilge ich in kleinen Raten und möchte nun einen Vergleich erreichen.

1.)
Welche Vergleichsquoten kann ich realistischerweise erreichen? Wären 50%, also € 10.000,- denkbar?
Wie gehe ich am cleversten vor?

2.)
Macht es Sinn, dass ich mich bei den Verhandlungen von einem Anwalt vertreten lasse, was wäre der Vorteil und wie hoch die Kosten?


Antwort geschrieben am 23.01.2012 13:51:53
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1.)
Welche Vergleichsquoten kann ich realistischerweise erreichen? Wären 50%, also € 10.000,- denkbar?
Wie gehe ich am cleversten vor?

Das kommt auf den Gläubiger an.

Wenn man mit einer bevorstehenden Privatinsolvenz „droht", kann man manchma Wunder bewirken.


2.)
Macht es Sinn, dass ich mich bei den Verhandlungen von einem Anwalt vertreten lasse, was wäre der Vorteil und wie hoch die Kosten?

Mehr Sinn macht es wohl, sich von einer Schuldnerberatung vertreten zu lassen.

Die Kosten entfallen dort meist auch, während Sie bei einem Anwalt natürlich zahlen müssten. Ggf. könnte man hier über Beratungshilfe den Anwalt finanzieren.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.01.2012 10:06:23

Sehr geehrter Herr Schwerin,

mit Ihrer Antwort bin ich leider gar nicht zufrieden.

Meine Frage:
Welche Vergleichsquoten kann ich realistischerweise erreichen?
Wären 50%, also € 10.000,- denkbar?
Wie gehe ich am cleversten vor?

Ihre Antwort:
Das kommt auf den Gläubiger an.

IHRE ANTWORT IST SO ALS WÜRDE MAN GEFRAGT, WIE DAS WETTER WIRD UND MAN BEKÄME DIE ANTWORT: KOMMT DRAUF AN ....

Ich hatte nach Erfahrungswerten gefragt und nach dem cleversten Vorgehen.
Beides wurde nicht beantwortet. Ich gehe ja davon aus, dass wenn Sie auf Fragen antworten, Erfahrung im Themenbereich vorliegt.

Bevor ich Sie jetzt bewertungsmäßig in die Pfanne haue, möchte ich Ihnen noch eine Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Also: ich wiederhole meine Frage:

Welche Vergleichsquoten kann ich realistischerweise erreichen?
Wären 50%, also € 10.000,- denkbar?
Wie gehe ich am cleversten vor?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.01.2012 10:27:01

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Ich kenne den / die Gläubiger nicht, daher kann ich auch nicht sagen, wie die Vergleichsquoten ausfallen werden.

Erfahrungsgemäß ist hier alles möglich zwischen 30 und 70 %.

Daher sollte oberstes Ziel sein, dass man auf 50 % zusteuert und insoweit einen Vergleich anstrebt.

Mehr Sinn macht es wohl, sich von einer Schuldnerberatung vertreten zu lassen.

Die Kosten entfallen dort meist auch, während Sie bei einem Anwalt natürlich zahlen müssten. Ggf. könnte man hier über Beratungshilfe den Anwalt finanzieren.

Ich darf Sie höflich ersuchen, davon abzusehen, mich "bewertungsmäßig in die Pfanne zu hauen", da ich ansonsten gezwungen wäre, rechtliche Schritte einzuleiten. Ich fasse Ihr Verhalte insoweit als Drohung auf und werde jetzt schon rechtliche Schritte erwägen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Schwerin, RA
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