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Frage geschrieben am 11.11.2007 06:58:00

Vergessen einer Maßnahme und daraus erfolgter Schaden

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2577
Guten Tag,
hoffe Sie können mir bei meinem Problem helfen. Wir haben im Jahre 2004 eine EFH gebaut, welches im Oktober 2004 mit Dachziegeln eingedeckt wurde.

Als es darum ging mit dem Bauunternehmer festzulegen, welche Dachziegel es sein sollten, riet er mir zu engobierten Tonziegeln der Marke Erlus (waren sogar prämiert). Beim Aussuchen der Farbe (rot) sagte ich noch, dass es schön wäre, wenn das Dach nicht so schnell grün werden würde.

Daraufhin riet er mir zur einer Kupferbahn unter dem Dachfirst (mittlerweile weiß ich, daß deren Wirkung bei Sachverständigen umstritten ist). Bei dem Baumarkt, wo ich die Dachziegel und andere Dinge aussuchte fuhr man mich nochmals bei anderen Häusern herum und zeigte mir bei alten Häusern mit Kupferschornstein, dass das ganze Dach grün ist, aber unterhalb des Kupferschornstein bis nach unten alles völlig frei von Algen und Moose. (Diese Erscheinung gibt es immer wieder zu sehen und damit werden diese Kupferbahnen unter dem Dachfirst auch beworben. Die Kupferionen, welche bei Regen herausgewaschen werden und auf der Dachfläche teilweise verbleiben, sollen das Algen und Mooswachstum behindern.)

Letztlich bestelle ich diese Kupferrbahn unter dem Dachfirst dazu. Im April 2007 (2,5 Jahre nach Eindeckung) stellte ich fest, dass unser Dach auf der für Algenwachstum exponierten Lage schon sehr sehr grün war. Hinzukam, dass alle schon vorher erbauten Häuser (zum Teil auch engobierte Tondachziegel)noch keinerlei grüne Fläche aufzeigten.

Darufhin schrieb dem BU folgende Mail:

Sehr geehrter Herr BU,

leider muss ich zu meinem Bedauern feststellen, dass unser Dach (eingedeckt 10/2004) auf der zur Strasse zugewandten Nordseite bereits heute extrem grün geworden ist. Dies obwohl im Umkreis von 100 m keinerlei Baumbestand ist.

Sicherlich gibt es keine Garantie für diese Ziegel, aber da Sie uns den engobierten Dachziegel und Kupfer im Dachfirst empfohlen haben, hätten wir etwas mehr erwartet.

Eventuell können Sie mir sagen, wie man Abhilfe schaffen könnte. Könnte man die Algen auf der Nordseite ggf. entfernen lassen und das Dach irgendwie hydrophobieren lassen ?

Damals kam eine Mann des BU vorbei und hat sich das Dach angeschaut und bestätigt, dass es für die 2,5 Jahre tatsächlich schon extrem grün sei und da unser Haus mit der Nordseite und dem Dazugehörigen Einganz zur Strasse zeigen würde, wäre das für einen Neubau tatsächlich störend.


Seiner Meinung nach müßte sich der Dachziegelhersteller dazu äußern. Darufhin rief mich dann eine Aussendienstmann der Firma Erlus an und wollte das ganze an die technische Abteilung weiterleiten.
Von denen bekam ich dann nach zwei Monaten ein Schreiben, dass ein vergrünen ein normaler Vorgang auf der Nordwestseite sei und bei dem einen früher und bei dem andern später eintritt, aber vor allem nur dann wenn die Luft sehr sauber sei (kein schwefeldioxid etc.). Somit sei unser Dach auch ein Beweis dafür, dass wir mit unser EFH in einem Gebiet mehr sehr guter Luft stehen ! (Schon witzig, oder !)

Als Abhilfemaßnahme riet man mir seitens Erlus schriftlich zur einer Kupferbahn (1cm je Sparenlänge an jeder Dachseite unter Dachfirst).

Bislang war mir das ganze ‚Verschaukeln‘ von BU und der Fa. Erlus ja schon vorher einigermaßen klar gewesen und ansich wollte ich auch nur einen Tipp zur Dachreinigung, doch dann mußte ich feststellen:

ICH HABE KEINE KUPFERBAHN UNTER MEINEM DACHFIRST !!!!!

Darauf hatte ich bisher garnicht geachtet, weil auch schon vergessen.
Jetzt frage ich mich, was ich machen soll. Wenn ich den BU wieder anrufe/maile wird er ggf. sagen, dass er mir die Kupferrolle (kostet vielleicht 250 €) nachträglich installieren wird.
Das wäre mir allerdings nicht genug, da mein Dach schließlich total grün und lt. BU und der Fa. Erlus sollte die Kupferrolle ja schließlich genau dagegen helfen !

Da die Dachziegel theoretisch schon mit Sporen in den Poren belastet, möchte ich am liebsten vorne auf der Nordseite ein Dachneueindeckung oder eine professionelle Dachreinigung.

Sind meine Ansprüche seitens des BU zu erfüllen ? Vor allem könnte ich eine Neueindeckung verlangen ?(gesch. Kosten lt. damaligen Bauvertrag für eine Hälfte 4000 € ? Wenn jetzt seitens BU argumentiert werden würde, dass die Vergrünung vielleicht auch mit der Kupferbahn eingetreten wäre, dann hätte er mich doch irgendwie auch falsch beraten oder der Hersteller der Kupferbahn hätte den BU falsch beraten, oder ???

Vielen Dank für die Beantwortung

P.S. Möchte einfach nur wieder ein sauberes Dach, wie meine Nachbarn. Wenn es in fünf Jahren langsam anfänt, dann würde es schon i.O. sein. Aber nach zwei Jahren schon völlig grün, dass sehr ich unter vorher genannten Umständen nicht ein !


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 11.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 11.11.2007 09:18:38
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
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Sehr geehrter Ratsuchender,


hier wurde eine nicht erbrachte Leistung versprochen, auf die Sie einen Anspruch haben.

Der BU ist danach natürlich verpflichtet, die fehlende Kupferbahn auf seine Kosten zu verlangen. Hier sollten Sie schriftlich die ERFÜLLUNG dieser vertraglichen Verpflichtung verlangen.

Daneben können Sie auch die Beseitigung der Algen verlangen, allerdings nicht durch eine Neueindeckung, sondern durch eine Reinigung, die dann durch Aufsprühen eines entsprechenden Mittels zu erfolgen hat.

Ob diese Reinigung durch eine externe Fachfirma, oder aber durch den BU stattfindet, ist dabei aber allein vom BU zu entscheiden, sofern er die Reinigung durchführen könnte.



Hier sollten Sie den BU schriftlich per Einschreiben mit Rückschein dazu auffordern und eine angemessene Frist setzen, die in der Regel 14 Tage beträgt, wobei witterungsbedingt diese Frist auch verlängert werden kann.

Weigert der Unternehmer sich oder reagiert innerhalb der First gar nicht, sollten Sie danach einen Anwalt beauftragen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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