364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1285 Besucher | 21 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Verwaltungsrecht » Vergabeverfahren und Bieterzahl für die ...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Verwaltungsrecht » Vergabeverfahren und Bieterzahl für die ...

Vergabeverfahren und Bieterzahl für die GPO eines Sozialamts


16.04.2012 17:01 |
Preis: ***,00 € |

Verwaltungsrecht


archiviert

Ich bin spezialisierter Unternehmensberater für die Kommunalverwaltung und erhielt von einer kreisfreien Großstadt die schriftliche Aufforderung zur Angebotsabgabe für eine Geschäftsprozessoptimierung ihres Sozialamts mit knapp 100 Beschäftigten. Vergabevorschriften (VOF, VOL) oder Vergabeverfahren werden in dem Schreiben nicht genannt.

Im Zuge meiner telefonischen Vereinbarung eines ersten Informationsgesprächs kristallisierte sich heraus, dass lediglich ein (!) weiteres (mir bekanntes) Beratungsunternehmen im Vergabeverfahren beteiligt wurde. (Die ausschreibende Fachamtsleiterin vertraute auf eine entsprechende Auskunft aus den Querschnittsbereichen ihrer Stadt, dass dies zulässig sei.)

Üblicherweise zu erwartende Auftragsgrößenordnungen liegen wohl im Bereich von mindestens 50.000 Euro, aber in jedem Fall unterhalb der Schwellwerte europaweiter Ausschreibungen (> 200.000 Euro).

Für Geschäftsprozessoptimierungen (GPO) und Organisationsuntersuchungen gibt es bundesweit erheblich mehr Interessierte als nur den anderen Bieter und mich, wohl mindestens ein Dutzend Firmen, die das wohl ähnlich anböten.

Ist es zulässig, lediglich z w e i Unternehmen aufzufordern? Welche Vorschriften zwingen ggf. diese Stadt, mehr als nur zwei Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern?

Welches Vergabeverfahren nach welchen Detail-Paragraphen wäre das korrekte?



-- Einsatz geändert am 16.04.2012 19:26:25

-- Einsatz geändert am 17.04.2012 13:57:54
Eingrenzung vom Fragesteller 16.04.2012 | 18:36
Eingrenzung vom Fragesteller 16.04.2012 | 19:25
Eingrenzung vom Fragesteller 17.04.2012 | 14:52
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.